Der wirkungsvolle IT-Ausschuss – Teil I
(EDV-Ausschuss/Datenschutzausschuss)
Gläserne Arbeitnehmer
Aufgaben bei der Arbeitnehmerüberwachung
Arbeitnehmerüberwachung ist eins der wichtigsten Themen der Mitbestimmung. Ob Telefondatenerfassung, Zeiterfassung, E-Learning, lokales Netzwerk, Internet und Intranet, E-Mail, Windows® und Office®. Die Zahl und Art der Systeme in der IT und der Kommunikation, ist unüberschaubar. Und fast immer werden damit auch persönliche Daten der Arbeitnehmer verarbeitet – er wird zum gläsernen Arbeitnehmer. Gerade als IT-Ausschuss, stehen Sie vor einer besonderen Herausforderung.
Die Arbeitnehmervertretung hat u.a. eine Mitbestimmungspflicht und die Aufgabe, die Einhaltung der Schutzvorschriften (z. B. die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz) im Betrieb zu überwachen. Dieses Seminar bietet dafür die Grundlage: Danach können Sie über Arbeitnehmerüberwachung, Datenschutz und entsprechende Sachverhalte richtig und fundiert mitbestimmen.
Nach diesem Seminar wissen Sie:
- Wie Sie in Ihrem Betrieb technische Einrichtungen erkennen, deren Funktion Sie überwachen müssen und über deren Nutzung Sie mitzubestimmen haben
- Welche Risiken von den jeweiligen Einrichtungen für die Arbeitnehmer ausgehen
- Sie kennen die wichtigsten Regelungsmöglichkeiten in Betriebsvereinbarungen
Wer sollte an diesem Seminar teilnehmen
Über die technischen Einrichtungen zur Arbeitnehmerüberwachung müssen alle Mitglieder im Betriebsrat bzw. Personalrat mitbestimmen. Es ist eine kollektive Aufgabe, die Einhaltung der Schutzvorschriften zu überwachen. Daher müssen auch alle Mitglieder über die notwendigen Kenntnisse verfügen. Es besteht Schulunganspruch gem. § 37 Abs. 6 BetrVG für alle Betriebsratsmitglieder bzw. § 54 Abs. 1 BPersVG für alle Mitglieder im Personalrat.
Insbesondere ist die Teilnahme für Mitglieder vom EDV- bzw. IT-Ausschuss erforderlich.
Inhalt: Gläserne Arbeitnehmer
Rechtliche Grundlagen
- Überwachung der Einhaltung von Schutzvorschriften
- Anzuwendende Schutz- und Rechtsvorschriften
Arbeitnehmerüberwachung
- Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen zur Arbeitnehmerüberwachung: Tatbestandsmerkmale und Anwendung des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
- Mitbestimmung beim Arbeitnehmerdatenschutz und bei der Erfassung von Arbeitnehmerdaten
- Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verstößen gegen Mitbestimmungsrechte
- Wirksamkeitsvoraussetzung für mitbestimmungspflichtige Maßnahmen
- Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte
Datenschutz
- Wichtige Schutzvorschriften: Die Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz – die für den Arbeitnehmerdatenschutz wichtigen Passagen
- Weitergabe der Daten an Dritte
- Informationspflichten des Arbeitgebers
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und Datenschutzbeauftragter
- Einhaltung des Datenschutzes durch den Betriebsrat
Technische Grundlagen
- Wo werden Daten gespeichert? Überblick über die wichtigsten Systeme
- Überwachungsmöglichkeiten und Regeln für die Überwachung von Internet- und E-Mail-Nutzung
- Regelungsmöglichkeiten für die verschiedenen Einrichtungen der Arbeitnehmerüberwachung
- Richtschnur für die Regelungen: Das Bundesdatenschutzgesetz
- Berechtigte Interessen des Arbeitgebers, schutzwürdige Interessen der Arbeitnehmer
Betriebsvereinbarungen
- Wichtige Punkte in Betriebsvereinbarungen
Referenten
Erfahrene Rechtsanwälte und Experten für Arbeitsrecht
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12
15 Std.
(in 5 Sitzungen1)
896,25 €
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Weitere Seminare zum Thema IT-Ausschuss
Nachdem Sie dieses Seminar besucht haben, sollten Sie auch den zweiten Teil der Seminarreihe besuchen. Darin geht es um die Umsetzung der Mitbestimmungsrechte: Entwicklung und Verhandlung sowie Umsetzung von Betriebsvereinbarungen über IT-, EDV- und Kommunikationssysteme.
In den weiteren Teilen werden spezielle Anwendungsfragen behandelt:
Gläserne Arbeitnehmer
Umsetzung der Mitbestimmungsrechte
Mitbestimmung bei Internet- und E-Mail-Nutzung
Die Einhaltung von Betriebsvereinbarungen überwachen
Auftragsverarbeitung, Daten in der Cloud und im Ausland
IT-Sicherheit
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