SBV: Seminare für die Schwerbehindertenvertretung
Die Basis für die Arbeit in der SBV
Wird oft nicht richtig wahrgenommen und ist doch besonders wichtig: Die Schwerbehindertenvertretung wird manchmal mit dem Betriebsrat verglichen, hat aber ganz eigene Aufgaben und Tätigkeitsfelder. Nicht selten allerdings geht sie in der Wahrnehmung gegenüber dem Betriebsrat etwas unter, weil sie ja „nur“ für eine Randgruppe zuständig ist.
Auch wenn viele Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung mit dem Betriebsrat bzw. Personalrat koordiniert werden sollten: Die SBV nimmt ihre Aufgabe in eigener Verantwortung wahr und darf nicht nur als ein „Anhängsel“ des Betriebs- bzw. Personalrats verstanden werden.
In unseren SBV Seminaren erfahren Sie, wie Sie die Arbeit in der SBV gut organisieren. Sie lernen Ihre Aufgaben und Möglichkeiten als Schwerbehindertenvertreter kennen und können anschließend dafür sorgen, dass die Interessen der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen wirkungsvoll vertreten werden.

Seminarauswahl

Schwerbehindertenvertretung Teil 1
Individuell und persönlich auf Ihr Gremium zugeschnitten: Jetzt Angebot anfordern

Schwerbehindertenvertretung Teil 2
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Schwerbehindertenvertretung Teil 3
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SBV Wahl-Seminare

SBV Wahl – vereinfachtes Wahlverfahren
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SBV Wahl – normales Wahlverfahren
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Informationen & Schulungsanspruch
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist eine der verantwortungsvollsten Rollen im Betrieb: Sie schützt die Interessen von Beschäftigten mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung – und das in einem rechtlich hochkomplexen Umfeld. Das Sozialgesetzbuch IX (SGB) bildet dabei das zentrale Regelwerk, das die Rechte, Pflichten und Handlungsmöglichkeiten der SBV definiert. Wer dieses Gesetz kennt, kann wirksam handeln – wer es nicht kennt, riskiert, Betroffene im Stich zu lassen. Gut ausgebildete SBV-Mitglieder machen den Unterschied!
„Was genau regelt das SGB IX – und was darf oder muss die SBV in meinem Fall konkret tun?" Solche Fragen begegnen der SBV täglich. In unseren Seminaren geben wir Ihnen das Rüstzeug, um souverän und sicher zu antworten – wir machen Sie fit für Ihr Amt!
➜ Schulungsanspruch:
Der Schulungsanspruch der Schwerbehindertenvertretung ist gesetzlich verankert in § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX. Vertrauenspersonen haben Anspruch auf Freistellung zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der SBV erforderlich sind.
Durchschnittsnote:
⭐⭐⭐⭐⭐
1,19*
SBV-Seminare Teil 1-3
Inhouse-Seminare
Selbstverständlich bieten wir auch Inhouse-Seminare an:
Gezielt für Ihr Gremium und auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst.
Wir schicken Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot!
Häufig gestellte Fragen
Können auch Betriebsratsmitglieder an SBV-Seminaren teilnehmen?
Wie viele Schulungstage stehen der SBV pro Jahr zu?
Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Schulungsteilnahme verweigert?
Habe ich als Vertrauensperson der SBV einen gesetzlichen Anspruch auf Schulung?







