SBV: Seminare für die Schwerbehindertenvertretung

Die Basis für die Arbeit in der SBV

Wird oft nicht richtig wahrgenommen und ist doch besonders wichtig: Die Schwerbehindertenvertretung wird manchmal mit dem Betriebsrat verglichen, hat aber ganz eigene Aufgaben und Tätigkeitsfelder. Nicht selten allerdings geht sie in der Wahrnehmung gegenüber dem Betriebsrat etwas unter, weil sie ja „nur“ für eine Randgruppe zuständig ist.
Auch wenn viele Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung mit dem Betriebsrat bzw. Personalrat koordiniert werden sollten: Die SBV nimmt ihre Aufgabe in eigener Verantwortung wahr und darf nicht nur als ein „Anhängsel“ des Betriebs- bzw. Personalrats verstanden werden.

In unseren SBV Seminaren erfahren Sie, wie Sie die Arbeit in der SBV gut organisieren. Sie lernen Ihre Aufgaben und Möglichkeiten als Schwerbehindertenvertreter kennen und können anschließend dafür sorgen, dass die Interessen der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen wirkungsvoll vertreten werden.

Seminare für die Schwerbehindertenvertretung

Seminarauswahl

Seminare für die Schwerbehindertenvertretung

Vorteile:

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Seminare für die Schwerbehindertenvertretung Teil 2

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Seminare für die Schwerbehindertenvertretung Teil 3

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SBV Wahl-Seminare

Seminar: SBV Wahl – vereinfachtes Wahlverfahren

Seminar: SBV Wahl – normales Wahlverfahren

Inhouse-Seminare

Selbstverständlich bieten wir auch Inhouse-Seminare an:
Gezielt für Ihr Gremium und auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst.
Wir schicken Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot!

Beliebte Themen:

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Häufig gestellte Fragen

Können auch Betriebsratsmitglieder an SBV-Seminaren teilnehmen?

Ja! Betriebsratsmitglieder, die im Rahmen ihrer Arbeit regelmäßig mit Fragen des Schwerbehindertenrechts konfrontiert sind oder eng mit der SBV zusammenarbeiten, können ebenfalls an SBV-Seminaren teilnehmen. Für sie greift der Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG, sofern die vermittelten Kenntnisse für ihre Betriebsratstätigkeit erforderlich sind. Die Zusammenarbeit von Betriebsrat und SBV ist im SGB IX ausdrücklich vorgesehen – gemeinsames Wissen stärkt die gemeinsame Wirkung
Wie viele Schulungstage stehen der SBV pro Jahr zu?

Das SGB IX legt keine feste Anzahl an Schulungstagen pro Jahr fest. Maßgeblich ist das Kriterium der Erforderlichkeit: Die Schulung muss Kenntnisse vermitteln, die für die ordnungsgemäße Erfüllung der SBV-Aufgaben notwendig sind.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Schulungsteilnahme verweigert?

Stellt der Arbeitgeber die Erforderlichkeit einer Schulung infrage oder verweigert er die Kostenübernahme, haben Sie als Vertrauensperson das Recht, dies gerichtlich klären zu lassen. Die SBV kann die Erforderlichkeit der Schulungsteilnahme gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX in einem Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht durchsetzen.
Habe ich als Vertrauensperson der SBV einen gesetzlichen Anspruch auf Schulung?

Ja, absolut! Der Schulungsanspruch der Schwerbehindertenvertretung ist in § 179 Abs. 4 SGB IX gesetzlich verankert. Als Vertrauensperson haben Sie das Recht, an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen teilzunehmen, die Kenntnisse vermitteln, die für Ihre SBV-Arbeit erforderlich sind.

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Beispiel Begleitmaterial: SBV Teil 1


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