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IT-Ausschuss Seminare
Digitale Mitbestimmung: Der Betriebsrat im IT-Ausschuss
Der IT-Ausschuss im Betriebsrat trägt eine besondere Verantwortung – denn digitale Technologien prägen den Arbeitsalltag heute mehr denn je: Telefondatenerfassung, Zeiterfassung, lokale Netzwerke, SAP®, Cloud-Dienste – die Zahl der Anwendungen wächst rasant. Gleichzeitig werden dabei immer mehr Daten über Beschäftigte erfasst und verarbeitet – oft unbemerkt im Hintergrund.
Genau hier wird die Mitbestimmung des Betriebsrats entscheidend. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Betriebsrat bei allen technischen Einrichtungen, die Verhalten oder Leistung von Arbeitnehmern erfassen können, ein Mitspracherecht hat. Doch um diese Rechte auch wirksam wahrzunehmen, braucht es Fachwissen – und das ist die Stärke des IT-Ausschusses.
Die IT-Ausschuss Aufgaben reichen vom Einschätzen von Datenschutzrisiken bis hin zur Mitgestaltung fairer digitaler Arbeitsbedingungen. In unseren Seminaren lernen Sie, Mitbestimmungsrechte gezielt zu nutzen und den Datenschutz im Betrieb wirksam zu schützen.

Seminarauswahl
Arbeitnehmerüberwachung Grundlagen
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Mitbestimmung bei Arbeitnehmerüberwachung
Dieses Thema bieten wir auch als Inhouse-Seminar an (Präsenz und Online).
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Künstliche Intelligenz im Betrieb
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Cloud & Auftragsverarbeitung im Ausland
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IT-Sicherheit & Mitbestimmung
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Informationen & Schulungsanspruch
Der IT-Ausschuss ist das zentrale Gremium, wenn es um die Mitbestimmung bei digitalen Prozessen und Technologien geht. Ob Einführung neuer Software, Überwachung durch digitale Tools oder der Einsatz von KI am Arbeitsplatz – der Betriebsrat muss informiert und handlungsfähig sein. Ohne fundiertes Wissen über IT-Strukturen und die entsprechenden Mitbestimmungsrechte nach dem BetrVG riskieren Sie, wichtige Entscheidungen des Arbeitgebers nicht rechtzeitig oder nicht wirksam beeinflussen zu können. Der IT-Ausschuss ist Ihre Chance, aktiv zu gestalten statt nur zu reagieren.
„Welche IT-Maßnahmen des Arbeitgebers sind mitbestimmungspflichtig und welche nicht? Wie können wir als IT-Ausschuss eine wirksame Betriebsvereinbarung zu digitalen Überwachungssystemen aushandeln?" - Fragen wie diese begegnen Betriebsräten täglich – und genau hier setzen wir an. In unseren Seminaren erhalten Sie praxisnahe Antworten, rechtliches Rüstzeug und konkrete Handlungsempfehlungen für Ihre tägliche Arbeit im IT-Ausschuss.
➜ Schulungsanspruch:
Es ist eine kollektive Aufgabe, die Einhaltung der Schutzvorschriften zu überwachen. Daher ist die Teilnahme für alle Mitglieder im Betriebsrat bzw. Personalrat, insbesondere für Mitglieder im IT-Ausschuss gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 54 Abs. 1 BPersVG erforderlich. Für die Spezialthemen (KI, Cloud Auftragsverarbeitung) ist eine Teilnahme erforderlich, wenn im Betrieb KI-Systeme eingesetzt werden bzw. wenn Mitglieder am Zustandekommen von Betriebsvereinbarungen über IT- oder Kommunikationssysteme beteiligt sind.
Durchschnittsnote:
⭐⭐⭐⭐⭐
1,16*
IT-Ausschuss Teil 1-5
Inhouse-Seminare
Selbstverständlich bieten wir auch Inhouse-Seminare an:
Gezielt für Ihr Gremium und auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst.
Wir schicken Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot!
Häufig gestellte Fragen
Für wen ist dieses Seminar geeignet?
- Vorallem für Mitglieder des IT-Ausschusses des Betriebsrats
- Betriebsratsmitglieder, die mit IT-Themen befasst sind
- Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte mit IT-Zuständigkeit
- Betriebliche Datenschutzbeauftragte in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Neu gewählte Betriebsratsmitglieder, die in den IT-Ausschuss berufen wurden








