Nazis sind uns nicht willkommen

Nicht mit der Mitbestimmung vereinbar: Faschismus

In Art. 2 Abs. 1 GG steht

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Art. 2 Abs. 1 GG

Da steht „Jeder“, nicht „Jeder Deutsche“. Mitbestimmung ist ein Projekt der Aufklärung und der Emanzipation und verfolgt zur Verwirklichung der Art. 1 und 2 Grundgesetz das Ziel, Menschen ein selbstbestimmtes Leben in Würde, Vielfalt und Freiheit zu ermöglichen. Dieses Anliegen ist unsere Motivation.

Faschistische Ideologien wollen das Gegenteil.

Deshalb sind Faschismus und Nazismus unvereinbar mit den Zielen der Mitbestimmung. Wir können niemandem verbieten, Rechtsradikale in den Betriebsrat zu wählen, und wenn jemand meint, seine Persönlichkeit am besten dadurch zu verwirklichen, dass er Nazi ist, dann mag das vom Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit gedeckt sein. Allerdings sollte so jemand sich mal schlau machen, was die Nazis mit Betriebsräten angestellt haben.

Wir nehmen eindeutig Stellung:

Nazis sind in unseren Seminaren nicht willkommen. Wir wollen Rechtsradikale nicht darin unterstützen, ihre unseligen Absichten in Betriebsräten zu verfolgen. Deshalb verzichten wir sehr gern auf die Teilnahme von Rechtsradikalen an unseren Seminaren.

Unsere Kolleginnen und Kollegen sind aufgefordert, diese Grundsätze konsequent umzusetzen. Wenn in unseren Seminaren rassistische, antisemitische, ausländerfeindliche, faschistische oder rechtsradikale Parolen geäußert werden, sollen unsere KollegInnen die betreffende Person ansprechen und zur Ordnung rufen. Hilft das nicht, werden wir nötigenfalls von unserem Hausrecht Gebrauch machen und die betreffenden Personen aus dem Seminar verweisen.