Jugend- und Auszubildendenvertretung
Rechte und Pflichten der JAV
Als Jugend- und Auszubildendenvertreter setzen Sie sich für die Interessen der Jugendlichen und Azubis in Ihrem Betrieb ein. Damit Sie dabei erfolgreich sein können, brauchen Sie spezielles Wissen. In unseren JAV-Seminaren erfahren Sie alles über die Möglichkeiten, Aufgaben, Rechte und Pflichten der JAV. Wir machen Sie mit den Regeln vertraut, die für die Arbeit der JAV gelten. Außerdem erhalten Sie Tipps für die Praxis und praktische Hinweise, um schnell ein gutes Team zu bilden und mit der Arbeit zu beginnen.
Nach unserer JAV-Schulung meistern Sie Ihre Aufgaben in der JAV erfolgreich und souverän. Sie wissen, wie Sie sich am besten für Ihre Kollegen einsetzen und können ebenso gut wie konstruktiv mit dem Betriebsrat bzw. Personalrat zusammenarbeiten.

Seminarauswahl

Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 1
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Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 2
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Informationen & Schulungsanspruch
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) trägt eine große Verantwortung: Sie vertritt die Interessen junger Beschäftigter und Auszubildender im Betrieb – und das vom ersten Tag an. Doch gute Interessenvertretung braucht fundiertes Wissen. „Darf der Arbeitgeber meine Ausbildungszeit einfach verlängern – und was kann die JAV dagegen tun?" „Wie kann die JAV bei Konflikten zwischen Auszubildenden und Ausbildern aktiv werden?" Fragen wie diese begegnen JAV-Mitgliedern regelmäßig – und sie verdienen klare, rechtssichere Antworten. JAV-Seminare liefern genau das: praxisnahes Know-how, rechtliche Grundlagen und konkrete Handlungsstrategien – damit junge Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter selbstbewusst und kompetent für ihre Kolleginnen und Kollegen eintreten können.
➜ Schulungsanspruch:
JAV-Mitglieder haben einen gesetzlich verankerten Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 37 Abs. 6 BetrVG. Danach sind JAV-Mitglieder von ihrer beruflichen Tätigkeit freizustellen, soweit die Seminare Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der JAV erforderlich sind.
Durchschnittsnote:
⭐⭐⭐⭐⭐
1,31*
JAV-Seminare Teil 1-2
Inhouse-Seminare
Selbstverständlich bieten wir auch Inhouse-Seminare an:
Gezielt für Ihr Gremium und auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst.
Wir schicken Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot!
Häufig gestellte Fragen
Können auch Betriebsratsmitglieder oder Personalratsmitglieder an JAV-Seminaren teilnehmen?
Hat die JAV einen gesetzlichen Anspruch auf Seminarteilnahme?
Muss die JAV den Arbeitgeber vor dem Seminar informieren?
Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einem JAV-Seminar verweigern?







