Jugend- und Auszubildendenvertretung

Rechte und Pflichten der JAV

Als Jugend- und Auszubildendenvertreter setzen Sie sich für die Interessen der Jugendlichen und Azubis in Ihrem Betrieb ein. Damit Sie dabei erfolgreich sein können, brauchen Sie spezielles Wissen. In unseren JAV-Seminaren erfahren Sie alles über die Möglichkeiten, Aufgaben, Rechte und Pflichten der JAV. Wir machen Sie mit den Regeln vertraut, die für die Arbeit der JAV gelten. Außerdem erhalten Sie Tipps für die Praxis und praktische Hinweise, um schnell ein gutes Team zu bilden und mit der Arbeit zu beginnen.

Nach unserer JAV-Schulung meistern Sie Ihre Aufgaben in der JAV erfolgreich und souverän. Sie wissen, wie Sie sich am besten für Ihre Kollegen einsetzen und können ebenso gut wie konstruktiv mit dem Betriebsrat bzw. Personalrat zusammenarbeiten.

Seminare für die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Seminarauswahl

Seminare für die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Vorteile:

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Seminare für die Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 2

Vorteile:

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Inhouse-Seminare

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Wir schicken Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot!

Beliebte Themen:

Seminar Arbeitsrecht besuchen

Arbeitsrecht

Rechtssicher handeln, souverän auftreten

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Seminar Arbeitschutz Gesundheitsschutz Seminar besuchen

Arbeitsschutz

Kollegen schützen, Mitbestimmung nutzen

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Seminar IT & Datenschutz besuchen

IT & Datenschutz

Datenschutz sicher im Griff, Kollegen schützen

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Häufig gestellte Fragen

Können auch Betriebsratsmitglieder oder Personalratsmitglieder an JAV-Seminaren teilnehmen?

Betriebsrats- oder Personalratsmitglieder können an JAV-Seminaren teilnehmen, wenn die Schulungsinhalte auch für ihre eigene Arbeit als Interessenvertreter erforderlich sind – etwa wenn sie regelmäßig mit JAV-Themen wie Ausbildungsfragen, der Übernahme von Auszubildenden oder der Zusammenarbeit mit der JAV befasst sind. Die Rechtsgrundlage für ihre Freistellung und Kostenübernahme bleibt dabei § 37 Abs. 6 BetrVG (für Betriebsratsmitglieder) bzw. die entsprechenden Regelungen des BPersVG für Personalratsmitglieder. In jedem Fall empfiehlt es sich, die Teilnahme vorab mit dem Arbeitgeber abzustimmen und die Erforderlichkeit klar zu begründen.
Hat die JAV einen gesetzlichen Anspruch auf Seminarteilnahme?

Ja! Jedes Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung hat einen gesetzlich verankerten Schulungsanspruch gemäß § 37 Abs. 6 i. V. m. § 65 Abs. 1 BetrVG. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, JAV-Mitglieder für die Dauer des Seminars von ihrer Arbeit bzw. Ausbildung freizustellen – vorausgesetzt, die Schulungsinhalte sind für die JAV-Arbeit erforderlich.
Muss die JAV den Arbeitgeber vor dem Seminar informieren?

Ja. Die JAV ist verpflichtet, den Arbeitgeber rechtzeitig über die geplante Seminarteilnahme zu informieren, damit dieser die betrieblichen Abläufe entsprechend planen kann. Eine genaue Frist ist gesetzlich nicht festgelegt, jedoch hat sich in der Praxis eine Vorlaufzeit von mindestens 6 Wochen bewährt.
Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einem JAV-Seminar verweigern?

Der Arbeitgeber kann die Freistellung nur in begründeten Ausnahmefällen ablehnen – etwa wenn dringende betriebliche Notwendigkeiten oder die Ausbildungssituation dem entgegenstehen. Eine pauschale Verweigerung ist jedoch nicht zulässig. Im Streitfall kann die JAV gemeinsam mit dem Betriebsrat rechtliche Schritte einleiten, um den Schulungsanspruch durchzusetzen.

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