Arbeits- und Gesundheitsschutz
Als Betriebsrat Gesundheitsschutz aktiv mitgestalten
Der Betriebsrat hat auch beim Thema Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz das Recht auf Mitbestimmung. Es gibt keine Aufgabe des Betriebsrats*, die im Betriebsverfassungsgesetz so häufig erwähnt wird. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Sie Ihre Mitwirkungsrechte kennen und in der Praxis erfolgreich umsetzen können. Nach unseren Seminaren kennen Sie die gesetzlichen Anforderungen zum Arbeitsschutz und wissen, Sie sie mögliche Risiken im Betrieb erkennen und dagegen vorgehen. Sie lernen, wie Sie Ihre Beteiligungsrechte wirkungsvoll umsetzen und die KollegInnen vor Gesundheitsgefahren schützen können.

Seminarauswahl

Arbeitsschutz Grundlagen
Individuell und persönlich auf Ihr Gremium zugeschnitten: Jetzt Angebot anfordern

Arbeitsstättenverordnung & Co.
Dieses Thema bieten wir auch als Inhouse-Seminar an (Präsenz und Online).
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Wirkungsvolle Gefährdungsbeurteilungen
Dieses Thema bieten wir auch als Inhouse-Seminar an (Präsenz und Online).
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Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
Dieses Thema bieten wir auch als Inhouse-Seminar an (Präsenz und Online).
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Informationen & Schulungsanspruch
Eine Arbeitnehmervertretung sollte von den Möglichkeiten der Mitbestimmung Gebrauch machen, um durch wirkungsvolle Regelungen die Gesundheit der Belegschaft zu schützen und zu verbessern. Sie kann damit einen direkten, großen Nutzen erzielen, der oft weit über das hinausgeht, was bei anderen Mitbestimmungsthemen erreicht werden kann.
Eine Arbeitnehmervertretung sollte zumindest zwei, bei größeren Gremien auch mehr ihrer Mitglieder damit beauftragen, sich in das Thema Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz intensiv einzuarbeiten. So können die vielfältigen Aufgaben dieses Themenbereichs gut bearbeitet und gelöst werden. Dazu sind unsere Grundlagenseminare, aber auch die Vertiefungsseminare zu den vielen Einzelthemen sehr geeignet.
„Welche konkreten Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat beim Arbeitsschutz – und wie setze ich sie durch?"„Was muss ich bei einer Gefährdungsbeurteilung beachten und welche Rolle spielt der Betriebsrat dabei?"
Fragen wie diese begegnen uns täglich. In unseren Seminaren zum Arbeits- und Gesundheitsschutz bekommen Sie klare, praxisnahe Antworten!
➜ Schulungsanspruch:
Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Unfallverhütung sind wichtige und immer wiederkehrende Aufgaben jedes Betriebsrats und Personalrats. Daher sind die Kenntnisse, die im Seminarteil 1 "Arbeitsschutz Grundlagen" vermittelt werden, notwendiges Basiswissen, das jedes Mitglied der Arbeitnehmervertretung benötigt. Die Teilnahme des Seminars ist daher im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 54 Abs. 1 BPersVG erforderlich. Für die Folgeseminare kann eine Teilnahme erforderlich sein, wenn das jeweilige Thema im Betrieb relevant ist und entsprechende Kenntnisse für die Betriebsratsarbeit benötigt werden.
Durchschnittsnote:
⭐⭐⭐⭐⭐
1,12*
Arbeitsschutz-Seminare Teil 1-4
Unsere Referenten
Neben der Mitbestimmung bei IT-Systemen ist das Thema Gesundheitsschutz der zweite wichtige Schwerpunkt unseres Angebots an Spezialthemen. In enger Zusammenarbeit mit Herrn Prof. i. R. Dr. Joachim Heilmann, haben wir eine Seminarreihe und ergänzende Seminarthemen entwickelt. Sie helfen jedem Betriebsrat und Personalrat dabei, seine Aufgaben beim Gesundheitsschutz sorgfältig und wirkungsvoll zu erfüllen.
Dr. Joachim Heilmann, ehemaliger Vizepräsident der Universität Lüneburg, ist ein bekannter Fachmann auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen und Bücher. Als Schlichter sowie Einigungsstellenvorsitzender ist er auch mit den betrieblichen Verhältnissen und praktikablen Lösungen im Rahmen der Mitbestimmung vertraut. Er führt als Referent viele unserer Seminare über Gesundheitsschutz selbst durch.
Inhouse-Seminare
Selbstverständlich bieten wir auch Inhouse-Seminare an:
Gezielt für Ihr Gremium und auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst.
Wir schicken Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot!







