Vorlage für einen Beschluss zum Seminarbesuch
So fassen Sie einen Beschluss für die Entsendung eines Mitglieds in eines unserer Seminare (für Betriebsräte)
Der Besuch von Seminaren durch seine Mitglieder ist ein kollektiver Anspruch des Betriebsrats. Der Betriebsrat muss diesen Anspruch auf das bzw. die Mitglieder übertragen, damit sie ein Seminar besuchen können.
Dafür ist ein Beschluss notwendig. Dieser Beschluss sollte mindestens folgende Angaben enthalten:
- Welches Mitglied bzw. welche Mitglieder nehmen am Seminar teil
- um welches Seminar handelt es sich (Bezeichnung bzw. Titel)
- von wann bis wann findet das Seminar statt
- wo findet das Seminar statt.
Wenn es sich um ein Grundlagenseminar handelt, ist es normalerweise nicht notwendig, im Einzelnen zu begründen, warum der Besuch erforderlich ist: Die Rechtsprechung ist der einhelligen Auffassung, dass alle Betriebsratsmitglieder die Kenntnisse benötigen, die in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, um ihre Aufgaben im Betriebsrat sachgerecht erfüllen zu können.
Wenn es sich um ein spezielles Thema handelt, empfiehlt es sich, entweder im Beschluss oder in einer ergänzenden Mitteilung an den Arbeitgeber darzulegen, warum der Besuch dieses Seminars für das betreffende Mitglied erforderlich ist.
So kann ein Beschluss lauten:
Der Betriebsrat entsendet sein Mitglied / seine Mitglieder [Name(n)] zum Seminar [Titel], das von der JES GmbH vom [Beginn] bis [Ende] in [Seminarort] durchgeführt wird.
Der Arbeitgeber wird aufgefordert, das genannte Mitglied / die genannten Mitglieder für die Dauer des Seminars von der normalen Tätigkeit zu befreien, die Kosten, die durch den Besuch des Seminars einschließlich der Kosten für die An- und Abreise, die Unterbringung sowie die Verpflegung, zu übernehmen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Reise zu ermöglichen.
Natürlich muss der Beschluss ordentlich gefasst werden, und das bedeutet wenigstens:
- Er muss in der Tagesordnung der betreffenden Sitzung rechtzeitig (am besten wenigstens drei Tage vor der Sitzung) angekündigt werden.
- In der Tagesordnung sollte genannt werden, welche Mitglieder zu welchem Seminar entsendet werden sollen.
- Der Betriebsrat muss bei der Sitzung beschlussfähig sein.
Mitteilung an den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber muss rechtzeitig im Voraus darüber informiert werden, wenn Mitglieder des Betriebsrats zu einer Schulung entsandt werden. Als Frist nennt die Rechtsprechung zumindest zwei, gelegentlich auch drei Wochen.
Sie müssen den Beschluss also möglichst früh, sicherheitshalber wenigstens drei, besser vier Wochen vor dem Beginn des Seminars fassen, und den Arbeitgeber dann unverzüglich, am besten schriftlich, über den beabsichtigten Besuch informieren.
Eine Genehmigung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich – der Gesetzgeber verweist in § 37 Abs. 6 BetrVG auf § 37 Abs. 2 BetrVG, wo es heißt „Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, ….“
Das Schreiben an den Arbeitgeber kann z. B. so aussehen:
Der Betriebsrat hat beschlossen, folgende Mitglieder zu folgenden Seminaren zu entsenden:
[Name], [Seminar], [Beginn] bis [Ende], [Seminarort];
…
Der Arbeitgeber wird aufgefordert, das genannte Mitglied / die genannten Mitglieder für die Dauer des Seminars von der normalen Tätigkeit zu befreien, die Kosten, die durch den Besuch des Seminars einschließlich der Kosten für die An- und Abreise, die Unterbringung sowie die Verpflegung, zu übernehmen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Reise zu ermöglichen.
Um sicherzugehen, dass die Abwicklung ohne Komplikationen verläuft, bitten wir um schriftliche Bestätigung der Freistellung und der Übernahme der Kosten bis zum [ca. eine Woche später].
Einige Wochen vor dem Beginn des Seminars wird der Betriebsrat eine Kostenübernahmeerklärung vorlegen, die vom Arbeitgeber unterschrieben werden soll.
Wenn der Arbeitgeber sich weigert, zu bestätigen, dass er die Mitglieder freistellt und die Kosten übernimmt, empfiehlt es sich, das Seminar nicht einfach dennoch zu besuchen, sondern – am besten mit Unterstützung eines Rechtsanwalts – beim Arbeitsgericht zu beantragen, es dem Arbeitgeber aufzugeben, das Mitglied zum Seminar fahren zu lassen und die Kosten zu übernehmen.
Seminar über spezielle Kenntnisse
Wenn es sich nicht um ein Grundlagenseminar, sondern um ein Seminar handelt, in dem spezielle Kenntnisse vermittelt werden, sollte der Betriebsrat erläutern, warum es erforderlich ist, dass das betreffende Mitglied bzw. die Mitglieder zu diesem Seminar entsendet werden. Das muss nicht unbedingt mit in den Beschluss aufgenommen werden, das Schreiben an den Arbeitgeber sollte aber z. B. so ergänzt werden:
Der Besuch des Seminars über Arbeitsschutz ist für die genannten Mitglieder erforderlich, weil sie vom Betriebsrat als Mitglieder eines Betriebsratsausschusses für Arbeitsschutz bestimmt wurden.
Die Ausschussmitglieder haben noch keine bzw. jedenfalls nicht ausreichende Kenntnisse über die rechtlichen Vorschriften zum und technischen Notwendigkeiten beim Arbeitsschutz. Damit sie die gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats zum Arbeitsschutz sachgemäß wahrnehmen können, ist es erforderlich, dass sie sich die notwendigen Kenntnisse aneignen. Dafür sind die Inhalte dieses Seminars geeignet.