Seminare zum Personalvertretungsrecht
Grundlagen für den Personalrat
Als neues Mitglied im Personalrat haben Sie eine verantwortungsvolle Aufgabe erhalten und sicher viele Fragen. Was sind meine Aufgaben, worauf muss ich achten? Antworten erhalten Sie in unseren Grundlagenseminaren für den Personalrat. Hier erfahren Sie die gesetzlichen Grundlagen des Personalvertretungsrechts und Ihrer Arbeit. Nur so können Sie Ihre Aufgaben als Personalrat erfolgreich und wirkungsvoll umsetzen und wissen über Ihre rechtlichen Handlungsmöglichkeiten Bescheid. In unseren Seminaren erfahren Sie, wie Sie Ihr Amt sachgerecht und fehlerfrei ausüben. Starten Sie rechtssicher und gut informiert in Ihr Amt!

Seminarauswahl

Personalvertretungsrecht Teil 1
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Personalvertretungsrecht Teil 2
Dieses Thema bieten wir auch als Inhouse-Seminar an (Präsenz und Online).
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Informationen & Schulungsanspruch
Das Personalvertretungsrecht ist die gesetzliche Grundlage, auf der die gesamte Arbeit des Personalrats aufbaut. Es regelt, welche Rechte und Pflichten der Personalrat hat, wie er mit dem Arbeitgeber zusammenarbeitet und wie er die Interessen der Beschäftigten wirksam vertreten kann. Im Arbeitsalltag des Personalrats sind die Kenntnisse im Personalvertretungsrecht daher unverzichtbar – sei es bei Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen oder Dienstvereinbarungen.
Bei welchen Maßnahmen muss der Arbeitgeber den Personalrat beteiligen? Kann der Personalrat einer Versetzung oder Einstellung widersprechen? Diese und andere Fragen klären wir in unseren Seminaren. Unsere Grundlagenseminare schaffen das nötige Verständnis, um in diesen Situationen handlungsfähig zu sein und die Interessen der Beschäftigten effektiv zu vertreten!
Hinweis: In den Seminaren wird von der Basis des Bundespersonalvertretungsgesetzes ausgehend auch auf Besonderheiten der jeweils anzuwendenden Landespersonalvertretungsgesetze eingegangen. Wenn unter den Seminargästen auch Mitglieder aus Gremien, für die Landespersonalvertretungsgesetze gelten, vertreten sind, werden die jeweiligen Unterschiede erläutert.
➜ Schulungsanspruch:
Die Teilnahme an der Grundlagenschulung Personalvertretungsrecht ist für die Mitglieder des Personalrats gemäß § 54 Abs. 1 BPersVG (Bund) erforderlich, da sie die notwendigen Kenntnisse zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung des Mandats vermittelt. Es gibt keine gesonderte Begründungspflicht.
Durchschnittsnote:
⭐⭐⭐⭐⭐
1,35*
Personalvertretungsrecht-Seminare Teil 1-2
Inhouse-Seminare
Selbstverständlich bieten wir auch Inhouse-Seminare an:
Gezielt für Ihr Gremium und auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst.
Wir schicken Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot!
Häufig gestellte Fragen
Wer sollte an den Seminaren teilnehmen?
Mit welcher Plattform wird das Online-Seminar durchgeführt?
Bei uns gilt das Landespersonalvertretungsgesetz, ist das Seminar für mich geeignet?
Habe ich einen Schulungsanspruch für diese Seminare?
Jedes Personalratsmitglied kann eine Grundlagenschulung zum Personalvertretungsrecht beanspruchen – vorausgesetzt, die erforderlichen Kenntnisse liegen noch nicht vor.







