IT-Ausschuss Teil 5
IT-Sicherheit & Mitbestimmung
Wenn Sicherheit zur Überwachung wird: Risiken für Arbeitnehmer begrenzen
Die Vorschriften zum Datenschutz (EU-DSGVO, BDSG) enthalten etliche Regeln, deren Einhaltung der Betriebsrat überwacht. Aber IT-Sicherheit bedeutet mehr als Datenschutz: sie dient auch dem Schutz der betrieblichen Infrastruktur und sensibler Unternehmensdaten, ohne dabei die Rechte der Beschäftigten aus dem Blick zu verlieren.
In diesem Seminar erfahren Sie, welche Instrumente für die IT-Sicherheit gebräuchlich sind, wie sie IT-Sicherheitskonzepte aktiv mitgestalten und Ihre Mitbestimmungsrechte gezielt umsetzen.
Seminarinhalt
Bestimmungen zur Verpflichtung zur IT-Sicherheit
- Technische und organisatorische Maßnahmen
- Vorgeschriebene Maßnahmen bei Verletzung der Integrität und Vertraulichkeit
- Informationspflichten der Verantwortlichen
- Maßnahmen bei der Auftragsdatenverarbeitung
- Maßnahmen bei der gemeinsamen Datenverarbeitung
- Maßnahmen bei der Weitergabe von Daten an andere Stellen
- Anforderungen an IT bei einer kritischen Infrastruktur („KRITIS“)
Praktische Umsetzung
- Beispiele für Risiken und Gefahren
- Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen in der Praxis
- Protokollierung, Monitoring, Alarme und andere Instrumente
- Instrumente zur Intrusion Detection und Data Loss/Leakage Prevention
Mitbestimmung
- Mitbestimmung bei der Arbeitnehmerüberwachung
- Mitbestimmung bei Verhaltensregeln
Sinnvolle Regelungen
- Sinnvolle Regelungen in einer Betriebsvereinbarung oder Dienstvereinbarung „IT-Sicherheit“
