Der wirkungsvolle IT-Ausschuss – Teil IV
(EDV-Ausschuss/Datenschutzausschuss)
Die Einhaltung von Betriebsvereinbarungen überwachen
Kontrollmöglichkeiten des Betriebsrats
Mühevoll und in zähen Verhandlungen wird oft um Betriebsvereinbarungen über IT-Systeme gerungen – der Betriebsrat möchte die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer schützen, der Arbeitgeber möchte die Kontrolle bewahren. Doch wenn die Betriebsvereinbarung dann endlich abgeschlossen ist, wird nicht selten vernachlässigt, zu prüfen, ob sie denn überhaupt eingehalten wird. Viele Betriebsvereinbarungen verstauben ungelesen – und ohne eingehalten zu werden – im Archiv.
Schon beim Entwurf einer Betriebsvereinbarung sollte man die Instrumente berücksichtigen, mit denen später sichergestellt werden kann, dass sie auch eingehalten wird. Oft genug ist das ein wesentlicher Streitpunkt zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Dieses Seminar vermittelt Ihnen die Wege, mit denen man schon beim Entwurf der Betriebsvereinbarung die Einhaltung der Betriebsvereinbarung weitgehend absichern kann. Es zeigt Ihnen Möglichkeiten, wie man als Betriebsrat in der späteren Anwendung prüft, ob alle Verfahren korrekt umgesetzt werden.
Ihr Nutzen als Betriebsrat oder Personalrat
- Sie wissen, welche Möglichkeiten eine Arbeitnehmervertretung hat, Betriebsvereinbarungen über IT- und Kommunikationssysteme so zu gestalten, dass ihre Einhaltung weitgehend gesichert wird
- Sie kennen Verfahren, mit deren Hilfe systematisch geprüft werden kann, ob gegen Regeln verstoßen wird und erfahren, wie man die Einhaltung einer Betriebsvereinbarung durchsetzen kann.
- Sie kennen Auditierungsmethoden, um die Einhaltung von Betriebsvereinbarungen prüfen zu können.
Wer sollte an diesem Seminar teilnehmen
Die Teilnahme an diesem Seminar ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 54 Abs. 1 BPersVG zumindest für Mitglieder im IT- bzw. EDV-Ausschuss eines Betriebsrats oder Personalrats erforderlich. Sie ist insbesondere auch für solche Mitglieder erforderlich, die am Zustandekommen von Betriebsvereinbarung bzw. Dienstvereinbarungen über IT- oder Kommunikationssysteme beteiligt sind.
Seminarinhalt
Gesetzliche Regeln
- Informationspflichten des Arbeitgebers und Auskunftsansprüche der Arbeitnehmervertretung
- Auskunftspersonen
- Sachverständige
Regeln in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen
- Regelungen zur Kontrolle
- Verfahren zur systematischen Durchführung von Kontrollen
- Technische Kontrollmöglichkeiten
- Auditierung
Durchsetzung von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen
- Eskalation und gerichtliche sowie innerbetriebliche Durchsetzungsmöglichkeiten
- Innerbetriebliche Verfahren
- Konfliktmechanismen in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen
Referenten
Erfahrene Rechtsanwälte und IT-Sachverständige
Fakten zum Seminar
12
9 Std.
(in 3 Sitzungen1)
561 €
(bei 6 Personen2)
Unser Gruppenrabatt
6 Personen | 561,00 € | 25% Rabatt |
5 Personen | 598,40 € | 20% Rabatt |
4 Personen | 635,80 € | 15% Rabatt |
3 Personen | 673,20 € | 10% Rabatt |
2 Personen | 710,60 € | 5% Rabatt |
1 Person | 748,00 € |
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Ablauf für Online-Seminare
Pause: 10:00 bis 10:15 Uhr
2. Seminarblock: 10:15 bis 11:15 Uhr
Pause: 11:15 bis 11:30 Uhr
3. Seminarblock: 11:30 bis 12:30 Uhr
Pause: 14:30 bis 14:45 Uhr
5. Seminarblock: 14:45 bis 15:45 Uhr
Pause: 15:45 bis 16:00 Uhr
6. Seminarblock: 16:00 bis 17:00 Uhr
Paketpreise
Wenn Sie sich für mehrere Seminare aus dieser Themengruppe gleichzeitig anmelden, reduziert sich die Teilnahmegebühr für jedes Seminar um 5%. Weitere Prozente erhalten Sie mit unserem Gruppenrabatt.
Zur Vorbereitung ist der Besuch des ersten Teils dieser Seminarreihe sinnvoll. Darin erfahren Sie die rechtlichen und technischen Grundlagen für die Mitbestimmung bei IT-, EDV- und Kommunikationssystemen:
Gläserne Arbeitnehmer
Umsetzung der Mitbestimmungsrechte
Mitbestimmung bei Internet- und E-Mail-Nutzung
Die Einhaltung von Betriebsvereinbarungen überwachen
In den folgenden Seminaren geht es um spezielle Anwendungsfragen:
Auftragsverarbeitung, Daten in der Cloud und im Ausland
IT-Sicherheit
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