Regeln und Grenzen der Zulässigkeit
Es ist nicht immer und für alle Betriebe sinnvoll, eine „eigene“ IT („on premises“) zu betreiben. Externe Dienstleister bieten oft Leistungen an, die in der eigenen IT nicht möglich sind. Deshalb werden Leistungen nach Bedarf von externen Dienstleistern bezogen und Funktionsbereiche der IT ausgelagert.
Doch aus einer Auftragsdatenverarbeitung oder Datenhaltung in einer „Cloud“, ergeben sich ganz neue Herausforderungen an den Datenschutz. Ganz besonders dann, wenn sich diese Stellen im Ausland und womöglich außerhalb der EU befinden.
Der Europäische Gerichtshof hat das Abkommen über den Austausch personenbezogener Daten aus den EU-Mitgliedsstaaten in die USA für ungültig erklärt. Unternehmen können sich nicht mehr auf dieses Abkommen berufen. Beispielsweise wenn sie personenbezogene Daten, ggf. auch von Arbeitnehmern, an Stellen in die USA weitergeben bzw. dort speichern und/oder verarbeiten. Als Konsequenz hat die EU-Kommission mit den zuständigen Stellen in den USA ein „EU-US-Datenschutzschild“ („EU-US Privacy Shield“) vereinbart. Ob das einer Prüfung durch den EU-Gerichtshof standhalten wird, ist aber durchaus fraglich.
Top-Aktuell: Die „Corona-Krise“ hat gezeigt, dass viele Betriebe eine größere Zahl von Arbeitnehmern im Home-Office nicht mit geeigneter IT-Leistung versorgen können. VPN ist als Lösung dafür meistens überfordert, die einzige Option in diesem Fall ist die Cloud. Deshalb werden viele Unternehmen das Thema „Cloud“ mit Sicherheit neu bewerten und ihm eine höhere Priorität einräumen. Seien Sie als Betriebsrat vorbereitet und ganz vorne mit dabei!

Nach diesem Seminar wissen Sie:
- Welche Regeln für eine Datenverarbeitung außerhalb des Betriebs gelten ✔
- Wie der Datenschutz beim „Export“ von Daten an Stellen außerhalb der EU, insbesondere in die USA gehandhabt wird ✔
- Ob und wie Unternehmen rechtssicher Daten in die USA und an andere Stellen im Nicht-EU-Ausland weitergeben dürfen ✔
- Sie kennen die wesentlichen Prinzipien des „EU-US Privacy Shield“ ✔
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Wer sollte dieses Seminar bzw. Webinar besuchen
Die Teilnahme an diesem Seminar ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG zumindest für Mitglieder im IT- bzw. EDV-Ausschuss eines Betriebsrats oder Personalrats erforderlich. Dies gilt auch für solche Mitglieder, die am Zustandekommen von Betriebsvereinbarungen bzw. Dienstvereinbarungen über IT- oder Kommunikationssysteme beteiligt sind.
Seminarinhalt
Gesetzliche Grundlagen
- Gesetzliche Bestimmungen bei der Auftragsverarbeitung
- Auftragsverarbeitung im Konzern
- Gemeinsam Verantwortliche
- Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Nicht-EU-Ausland
- Die Bestimmungen des EU-US Privacy Shield
- EU-Standardvertragsklauseln und Binding Corporate Rules
- Mindestanforderungen an den „Datenexporteur“ und den „Datenimporteur“
- Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen
- Ansprüche der Arbeitnehmer als Betroffene
- Beteiligung der Arbeitnehmervertretung
- Darf der Betriebsrat die Weitergabe von personenbezogenen Arbeitnehmerdaten an Stellen im Ausland erlauben?
Umgang mit der Praxis
- Auftragsverarbeitung
- Daten in der Cloud
- Software in der Cloud
- Personaldatenverarbeitende Systeme
- HR-Datenbanken und -Informationssysteme
Beteiligung der Arbeitnehmervertretung
- Sinnvolle Regelungen in Betriebsvereinbarungen
- Grenzen der Mitbestimmung
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Referenten
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Sinnvoll zur Vorbereitung
Zur Vorbereitung ist der Besuch der ersten Teile dieser Seminarreihe sinnvoll. Darin erfahren Sie die rechtlichen und technischen Grundlagen für die Mitbestimmung bei IT-, EDV- und Kommunikationssystemen:
Weiterführendes Seminar
Nachdem Sie dieses Seminar besucht haben, sollten Sie auch den letzten Teil der Seminarreihe besuchen. Darin geht es um spezielle Anwendungsfragen:
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Bei der gemeinsamen Buchung dieses Seminars mit einem oder mehreren der hier genannten Seminare für den gleichen Teilnehmer vermindern sich die Seminargebühren aller gemeinsam gebuchter Seminare um 5%.