Seit Mai 2018 gelten die DSGVO und das neue BDSG, und das hat für viel Wirbel und noch mehr Verunsicherung gesorgt. Aber immerhin: Inzwischen nehmen auch solche Arbeitgeber, die es bisher mit dem Datenschutz nicht so genau nahmen, dieses Thema ernst. Das bedeutet auch für Arbeitnehmervertretungen, dass für sie einige Aufgaben entstehen.
Datenschutz ist zwar kein Gegenstand der zwingenden Mitbestimmung, abgesehen von einigen Landespersonalvertretungsgesetzen. Dennoch sollte eine Arbeitnehmervertretung sich aus verschiedenen Gründen mit dem Datenschutz vertraut machen. Auch wenn sie nicht mitzubestimmen hat, hat sie dennoch über die Einhaltung des Datenschutzes hinsichtlich der personenbezogenen Daten der Beschäftigten zu wachen. Bei der Mitbestimmung über verschiedene Themen (z. B. technische Einrichtungen zur Arbeitnehmerüberwachung oder auch Personalfragebogen) sollte man sich an den Prinzipien des Datenschutzes orientieren. Und nicht zuletzt ist auch eine Arbeitnehmervertretung selbst für die Einhaltung des Datenschutzes in den eigenen Reihen verantwortlich.

Ihr Nutzen als Betriebsrat oder Personalrat
- Sie wissen, welche Regeln für den Datenschutz gelten und wie diese Regeln korrekt eingehalten und umgesetzt werden
- Sie wissen, wie Sie die Einhaltung des Datenschutzes durch den Arbeitgeber kontrollieren können
- Sie wissen, woran Sie sich bei der Erfüllung Ihrer Mitbestimmungsaufgaben orientieren können
- Sie können dafür sorgen, dass auch in Ihrem Gremium der Schutz der personenbezogenen Daten der von Ihnen vertretenen Beschäftigten gewährleistet wird
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Wer sollte dieses Seminar bzw. Webinar besuchen
Die Teilnahme an diesem Seminar ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG und der entsprechenden Landespersonalvertretungsgesetze zumindest für Mitglieder im IT- bzw. EDV-Ausschuss eines Betriebsrats oder Personalrats erforderlich. Sie ist insbesondere auch für solche Mitglieder erforderlich, die am Zustandekommen von Betriebsvereinbarungen bzw. Dienstvereinbarungen über IT- oder Kommunikationssysteme beteiligt sind.
Seminarinhalt
Grundsätze des Datenschutzes
- Funktion und Zusammenspiel der DSGVO und des BDSG
- Begriffe aus dem Datenschutz: Personenbezogene Daten, Verarbeitung, Verantwortliche, Pseudonymisierung, Einwilligung etc.
- Grundsätze des Datenschutzes: Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung sowie Integrität und Vertraulichkeit
- Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit aus der DSGVO
- Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit aus dem BDSG
- Umgang mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten
Rechte der Betroffenen
- Transparenz und Auskunftsansprüche der Betroffenen
- Recht auf Korrektur und Löschung von Daten
- Einschränkung der Verarbeitung von Daten
Pflichten der Verantwortlichen
- Verantwortliche und gemeinsam Verantwortliche
- Datenschutz durch Technikgestaltung
- Datenschutz durch geeignete Organisation
- Dokumentations- und Prüfpflichten
- Nachweispflichten
- Einhaltung von Verhaltensregeln
- Auditierung
- Verbindliche Unternehmensregeln
- Bestellung, Rolle und Schutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Die Arbeitnehmervertretung als Verantwortliche
Weitergabe von Daten
- Auftragsdatenverarbeitung
- Weitergabe als Teil der Verarbeitung
- Datenverarbeitung im EU-Ausland und in „Drittstaaten“
Aufsicht und Durchsetzung
- Funktion der Aufsichtsbehörden
- Internationale Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden
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Infos zum Download
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Zu diesem Seminar haben wir Auszüge aus dem Begleitmaterial für Sie zur Ansicht und zum Download bereitgestellt.
Referenten
Erfahrene Rechtsanwälte und EDV-Sachverständige
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Weitere Seminarvorschläge
Sinnvoll zur Vorbereitung
Wir bieten eine Seminarreihe mit Themen über IT-Systeme, Arbeitnehmerüberwachung und Datenschutz an. Möglicherweise ist – insbesondere zur Vorbereitung dieses Seminars – das eine oder andere Interessante Seminar für Sie dabei:
Paketpreise
Bei der gemeinsamen Buchung dieses Seminars mit einem oder mehreren der hier genannten Seminare für den gleichen Teilnehmer vermindern sich die Seminargebühren aller gemeinsam gebuchter Seminare um 5%.