Datenschutz, DSGVO und BDSG und die Aufgaben der Arbeitnehmervertretung
Machen Sie sich mit den neuen Regelungen zum Datenschutz in der DSGVO und dem BDSG vertraut!
Seit Mai 2018 gelten die DSGVO und das neue BDSG, und das hat für viel Wirbel und noch mehr Verunsicherung gesorgt. Aber immerhin: Inzwischen nehmen auch solche Arbeitgeber, die es bisher mit dem Datenschutz nicht so genau nahmen, dieses Thema ernst. Das bedeutet auch für Arbeitnehmervertretungen, dass für sie einige Aufgaben entstehen.
Datenschutz ist zwar kein Gegenstand der zwingenden Mitbestimmung, abgesehen von einigen Landespersonalvertretungsgesetzen. Dennoch sollte eine Arbeitnehmervertretung sich aus verschiedenen Gründen mit dem Datenschutz vertraut machen. Auch wenn sie nicht mitzubestimmen hat, hat sie dennoch über die Einhaltung des Datenschutzes hinsichtlich der personenbezogenen Daten der Beschäftigten zu wachen. Bei der Mitbestimmung über verschiedene Themen (z. B. technische Einrichtungen zur Arbeitnehmerüberwachung oder auch Personalfragebogen) sollte man sich an den Prinzipien des Datenschutzes orientieren. Und nicht zuletzt ist auch eine Arbeitnehmervertretung selbst für die Einhaltung des Datenschutzes in den eigenen Reihen verantwortlich.
Ihr Nutzen als Betriebsrat oder Personalrat
- Sie wissen, welche Regeln für den Datenschutz gelten und wie diese Regeln korrekt eingehalten und umgesetzt werden
- Sie wissen, wie Sie die Einhaltung des Datenschutzes durch den Arbeitgeber kontrollieren können
- Sie wissen, woran Sie sich bei der Erfüllung Ihrer Mitbestimmungsaufgaben orientieren können
- Sie können dafür sorgen, dass auch in Ihrem Gremium der Schutz der personenbezogenen Daten der von Ihnen vertretenen Beschäftigten gewährleistet wird
Wer sollte dieses Seminar bzw. Webinar besuchen
Die Teilnahme an diesem Seminar ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG und der entsprechenden Landespersonalvertretungsgesetze zumindest für Mitglieder im IT- bzw. EDV-Ausschuss eines Betriebsrats oder Personalrats erforderlich. Sie ist insbesondere auch für solche Mitglieder erforderlich, die am Zustandekommen von Betriebsvereinbarungen bzw. Dienstvereinbarungen über IT- oder Kommunikationssysteme beteiligt sind.
Seminarinhalt
Grundsätze des Datenschutzes
- Funktion und Zusammenspiel der DSGVO und des BDSG
- Begriffe aus dem Datenschutz: Personenbezogene Daten, Verarbeitung, Verantwortliche, Pseudonymisierung, Einwilligung etc.
- Grundsätze des Datenschutzes: Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung sowie Integrität und Vertraulichkeit
- Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit aus der DSGVO
- Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit aus dem BDSG
- Umgang mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten
Rechte der Betroffenen
- Transparenz und Auskunftsansprüche der Betroffenen
- Recht auf Korrektur und Löschung von Daten
- Einschränkung der Verarbeitung von Daten
Pflichten der Verantwortlichen
- Verantwortliche und gemeinsam Verantwortliche
- Datenschutz durch Technikgestaltung
- Datenschutz durch geeignete Organisation
- Dokumentations- und Prüfpflichten
- Nachweispflichten
- Einhaltung von Verhaltensregeln
- Auditierung
- Verbindliche Unternehmensregeln
- Bestellung, Rolle und Schutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Die Arbeitnehmervertretung als Verantwortliche
Weitergabe von Daten
- Auftragsdatenverarbeitung
- Weitergabe als Teil der Verarbeitung
- Datenverarbeitung im EU-Ausland und in „Drittstaaten“
Aufsicht und Durchsetzung
- Funktion der Aufsichtsbehörden
- Internationale Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden
Referenten
Erfahrene Rechtsanwälte und EDV-Sachverständige

Download unseres Begleitmaterials
Zu diesem Seminar haben wir Beispiele für unser Begleitmaterial für Sie zur Ansicht und zum Download bereitgestellt.
Wichtige Informationen für ein klimaschonendes Online-Seminar
Maximale Teilnehmerzahl: | 12 Seminargäste – kleine Gruppen für Einfach gute Seminare! |
Seminardauer: | 15 Stunden1 Seminar an vier Tagen – genügend Zeit zum Lernen für Einfach gute Seminare! |
Teilnahmegebühr: | 1.095 EUR2 |
Ab zwei Seminargästen3: | 1.040,25 EUR2 |
2 Zzgl. Umsatzsteuer
3 Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Seminargäste aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.
Sonderaktion!
Gilt für alle Online-Seminare: Mit jedem weiteren Seminargast aus dem selben Betrieb reduziert sich die Teilnahmegebühr für alle Seminargäste dieses Betriebes um weitere 5% bis auf maximal 25%, also:
sechs Seminargäste: | 821,25 EUR: | 25% Rabatt! |
fünf Seminargäste: | 876,00 EUR: | 20% Rabatt! |
vier Seminargäste: | 930,75 EUR: | 15% Rabatt! |
zwei Seminargäste: | 1.040,25 EUR: | 5% Rabatt! |
Ab sieben Teilnehmern aus einem Betrieb oder Unternehmen richten wir einen Seminartermin zum attraktiven Festpreis speziell für die Teilnehmer Ihres Gremiums ein – wir machen Ihnen gerne und sofort ein Angebot!
Ablauf für Online-Seminare
An jedem Seminartag:
1. Seminarblock: 09:00 bis 10:00 Uhr
Pause: 10:00 bis 10:15 Uhr
2. Seminarblock: 10:15 bis 11:15 Uhr
Pause: 11:15 bis 11:30 Uhr
3. Seminarblock: 11:30 bis 12:30 Uhr
Sinnvoll zur Vorbereitung
Wir bieten eine Seminarreihe mit Themen über IT-Systeme, Arbeitnehmerüberwachung und Datenschutz an. Möglicherweise ist – insbesondere zur Vorbereitung dieses Seminars – das eine oder andere Interessante Seminar für Sie dabei:
Aufgaben des Betriebsrats, Personalrats und EDV-Ausschusses bei IT-/EDV-Systemen und der Arbeitnehmerüberwachung
Betriebsvereinbarungen entwickeln, verhandeln und umsetzen
Überwachungsmöglichkeiten, gesetzliche Regelungen, Privatnutzung
Kontrollmöglichkeiten des Betriebsrats
Regeln und Grenzen der Zulässigkeit
Datenschutz zwischen sinnvollem Monitoring und unangemessener Überwachung
Paketpreise
Bei der gemeinsamen Buchung dieses Seminars mit einem oder mehreren der hier genannten Seminare für den gleichen Teilnehmer vermindern sich die Seminargebühren aller gemeinsam gebuchter Seminare um 5%. Hier erfahren Sie mehr: