Arbeitsschutzausschuss Teil II

Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung & Co.

Arbeitsschutz -Seminar

Vorschriften, Regeln, Ermessensspielräume und die betriebliche Praxis des Gesundheitsschutzes

Es mangelt nicht an Vorschriften zum Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz. Tatsächlich besteht eine schwer zu durchblickende Masse an Bestimmungen: Verordnungen, UVVen, technische Regeln z. B. gibt es in Hülle und Fülle. Besonders sind die neue Arbeitsstättenverordnung und die neue Betriebssicherheitsverordnung hervorzuheben, aus denen umfassende Pflichten für Arbeitgeber entstehen.
Gleichzeitig gibt es zu kaum einem Thema so große Ermessensspielräume. Arbeitnehmervertretungen halten das oft für unbefriedigend, weil sie sich gern auf feste, verbindliche Regelungen berufen würden. Tatsächlich aber resultiert daraus die Möglichkeit, Einfluss darauf zu nehmen, wie die Ermessensspielräume durch konkrete Regelungen und Maßnahmen im Betrieb geschlossen werden. Um diesen Einfluss geltend machen zu können, sollten Sie die gesetzlichen und anderen Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz kennen und wissen, welche Ermessensspielräume bestehen und wie man sie sinnvoll ausfüllen kann.


Ihr Nutzen als Betriebsrat, Personalrat oder Schwerbehindertenvertretung

  • Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz kennen
  • Wissen, welche Regelungsspielräume in diesen Bestimmungen bestehen und wie man sie durch betriebliche Regelungen ausfüllen kann
  • Über veröffentlichte „gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse“ Bescheid wissen
  • Erkenntnisse auf die betriebliche Praxis anwenden können

Wer sollte an diesem Seminar teilnehmen

Dieses Seminar wendet sich an alle Betriebs- und Personalräte. Insbesondere ist sein Besuch für solche Mitglieder wichtig, die im betrieblichen Ausschuss für Arbeitsschutz („ASA“) mitarbeiten oder Mitglieder des Ausschusses für Arbeits- und Gesundheitsschutz des Betriebsrats oder Personalrats sind.
Für diese Mitglieder ist der Besuch dieses Seminars gem. § 37 Abs. 6 BetrVG und § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. der entsprechenden Landesgesetze erforderlich.
Dieses Seminar eignet sich auch für Mitglieder von Schwerbehindertenvertretungen, weil darin Themen behandelt werden, die für schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen von besonderer Bedeutung sein können.


Seminarinhalt:

Einführung und Überblick

  • Aufbau der Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Ermessensspielräume in Gesetzen, Verordnungen und anderen Vorschriften
  • Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse
  • Mitbestimmung bei Regelungen und Maßnahmen

Gesetzliche Bestimmungen

  • Die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)
  • Die wichtigsten Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Technische Regeln zur BetrSichV (TRBS)
  • Die wichtigsten Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Technische Regeln zur ArbStättV (ASR)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Technische Regeln zur GefStoffV (TRGS)
  • Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
  • PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
  • Umsetzung der Regeln in der betrieblichen Praxis

Bestimmungen der DGUV und der BGen

  • Die wichtigsten Regelungen der DGUV 1 und 2
  • Regelungsspielräume in diesen Bestimmungen
  • Umsetzung in der betrieblichen Praxis

Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretung

  • Sinnvolle Punkte in Betriebs- und Dienstvereinbarungen
  • Grenzen der Mitbestimmung

Referenten

Erfahrene Rechtsanwälte und Experten für Arbeitsschutz

Fakten zum Seminar

Max. Teilnehmerzahl
Max. Gruppengröße:
12
Seminardauer
Dauer:
15 Std.
(in 5 Sitzungen1)
Teilnahmegebühr
Kosten ab:
896,25 €
(bei 6 Personen2)

1 Echte Seminarzeit, ohne Pausen | 2 Siehe Gruppenrabatt

Unser Gruppenrabatt

Gruppenrabatt
6 Personen
896,25 €
25% Rabatt
5 Personen
956,00 €
20% Rabatt
4 Personen
1.015,75 €
15% Rabatt
3 Personen
1.075,50 €
10% Rabatt
2 Personen
1.135,25 €
5% Rabatt
1 Person
1.195 €
Alle Beträge zzgl. Umsatzsteuer.

Inhouse-Seminar Angebot
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Ablauf für Online-Seminare

Vormittag4
1. Seminarblock: 09:00 bis 10:00 Uhr
Pause: 10:00 bis 10:15 Uhr
2. Seminarblock: 10:15 bis 11:15 Uhr
Pause: 11:15 bis 11:30 Uhr
3. Seminarblock: 11:30 bis 12:30 Uhr

Nachmittag4
4. Seminarblock: 13:30 bis 14:30 Uhr
Pause: 14:30 bis 14:45 Uhr
5. Seminarblock: 14:45 bis 15:45 Uhr
Pause: 15:45 bis 16:00 Uhr
6. Seminarblock: 16:00 bis 17:00 Uhr

4 Einteilung der Sitzungen aus dem Terminplan entnehmen

Seminar zur Vorbereitung

Zur Vorbereitung sollten Sie die grundlegenden Kenntnisse über die Prinzipien des Arbeitsschutzes und die Aufgaben der Arbeitnehmervertretung zu diesem Thema kennenlernen:

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Online-Termine (B57)

NummerBeginnEndeSitzungenZeitenPlattform
B57-240513Montag, 13.05. 09:00 UhrFreitag, 17.05.2024 12:30 Uhr5 an 5 TagenvormittagsTeams
B57-240819Montag, 19.08. 09:00 UhrFreitag, 23.08.2024 12:30 Uhr5 an 5 TagenvormittagsZoom
B57-241125Montag, 25.11. 09:00 UhrFreitag, 29.11.2024 12:30 Uhr5 an 5 TagenvormittagsZoomGarantie-Seminar
Bei diesem Termin garantieren wir eine Durchführung, auch wenn es nur wenige Anmeldungen gibt