Arbeitsschutzausschuss Teil II
Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung & Co.
Vorschriften, Regeln, Ermessensspielräume und die betriebliche Praxis des Gesundheitsschutzes
Es mangelt nicht an Vorschriften zum Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz. Tatsächlich besteht eine schwer zu durchblickende Masse an Bestimmungen: Verordnungen, UVVen, technische Regeln z. B. gibt es in Hülle und Fülle. Besonders sind die neue Arbeitsstättenverordnung und die neue Betriebssicherheitsverordnung hervorzuheben, aus denen umfassende Pflichten für Arbeitgeber entstehen.
Gleichzeitig gibt es zu kaum einem Thema so große Ermessensspielräume. Arbeitnehmervertretungen halten das oft für unbefriedigend, weil sie sich gern auf feste, verbindliche Regelungen berufen würden. Tatsächlich aber resultiert daraus die Möglichkeit, Einfluss darauf zu nehmen, wie die Ermessensspielräume durch konkrete Regelungen und Maßnahmen im Betrieb geschlossen werden. Um diesen Einfluss geltend machen zu können, sollten Sie die gesetzlichen und anderen Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz kennen und wissen, welche Ermessensspielräume bestehen und wie man sie sinnvoll ausfüllen kann.
Ihr Nutzen als Betriebsrat, Personalrat oder Schwerbehindertenvertretung
- Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz kennen
- Wissen, welche Regelungsspielräume in diesen Bestimmungen bestehen und wie man sie durch betriebliche Regelungen ausfüllen kann
- Über veröffentlichte „gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse“ Bescheid wissen
- Erkenntnisse auf die betriebliche Praxis anwenden können
Wer sollte dieses Seminar bzw. Webinar besuchen
Dieses Seminar wendet sich an alle Betriebs- und Personalräte. Insbesondere ist sein Besuch für solche Mitglieder wichtig, die im betrieblichen Ausschuss für Arbeitsschutz („ASA“) mitarbeiten oder Mitglieder des Ausschusses für Arbeits- und Gesundheitsschutz des Betriebsrats oder Personalrats sind.
Für diese Mitglieder ist der Besuch dieses Seminars gem. § 37 Abs. 6 BetrVG und § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. der entsprechenden Landesgesetze erforderlich.
Dieses Seminar eignet sich auch für Mitglieder von Schwerbehindertenvertretungen, weil darin Themen behandelt werden, die für schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen von besonderer Bedeutung sein können.
Inhalt: Arbeitsschutzausschuss Teil II
Einführung und Überblick
- Aufbau der Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Ermessensspielräume in Gesetzen, Verordnungen und anderen Vorschriften
- Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse
- Mitbestimmung bei Regelungen und Maßnahmen
Gesetzliche Bestimmungen
- Die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)
- Die wichtigsten Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Technische Regeln zur BetrSichV (TRBS)
- Die wichtigsten Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Technische Regeln zur ArbStättV (ASR)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Technische Regeln zur GefStoffV (TRGS)
- Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
- PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- Umsetzung der Regeln in der betrieblichen Praxis
Bestimmungen der DGUV und der BGen
- Die wichtigsten Regelungen der DGUV 1 und 2
- Regelungsspielräume in diesen Bestimmungen
- Umsetzung in der betrieblichen Praxis
Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretung
- Sinnvolle Punkte in Betriebs- und Dienstvereinbarungen
- Grenzen der Mitbestimmung
Referenten
Erfahrene Rechtsanwälte und Experten für Arbeitsschutz

Erfahren Sie mehr:
Weitere Informationen zum Thema Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz finden Sie auf unserer Website „JES Beratung“.
Wichtige Informationen für ein klimaschonendes Online-Seminar
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Online-Termine (Z57)
Nummer | Beginn | Ende | Sitzungen | Zeiten | Plattform | |
---|---|---|---|---|---|---|
Z57-230605 | Montag, 05.06. 09:00 Uhr | Freitag, 09.06.2023 12:30 Uhr | 5 | vormittags | Zoom | |
Z57-230814 | Montag, 14.08. 09:00 Uhr | Freitag, 18.08.2023 12:30 Uhr | 5 | vormittags | Zoom | |
Z57-231023 | Montag, 23.10. 09:00 Uhr | Freitag, 27.10.2023 12:30 Uhr | 5 | vormittags | Teams | |
Z57-231211 | Montag, 11.12. 09:00 Uhr | Freitag, 15.12.2023 12:30 Uhr | 5 | vormittags | Zoom |
Seminarablauf für Online-Seminare
Vormittagsseminar – an jedem Seminartag:
1. Seminarblock: 09:00 bis 10:00 Uhr
Pause: 10:00 bis 10:15 Uhr
2. Seminarblock: 10:15 bis 11:15 Uhr
Pause: 11:15 bis 11:30 Uhr
3. Seminarblock: 11:30 bis 12:30 Uhr
Seminar zur Vorbereitung
Zur Vorbereitung sollten Sie die grundlegenden Kenntnisse über die Prinzipien des Arbeitsschutzes und die Aufgaben der Arbeitnehmervertretung zu diesem Thema kennenlernen. Dafür ist folgendes Seminar geeignet:
Mitwirkung und Mitbestimmung bei Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Unfallverhütung
Weiterführende Seminare
Im zweiten Teil dieser Seminarreihe haben Sie die wichtigsten Vorschriften zum Arbeitsschutz kennengelernt. In den folgenden Seminaren wird das Thema vertieft. Sie lernen weitere Aspekte und Vorschriften zum Arbeitsschutz, insbesondere aber deren Anwendung in der betrieblichen Praxis kennen:
Gefährdungsbeurteilungen richtig machen
Prävention und Gesundheitsmanagement
Stress und Burnout-Syndrom – nur Modeerscheinungen oder echte Probleme unserer Zeit?
Gesundheitsschutz braucht mehr als einen guten Bildschirm – digitalen Stress vermeiden
Paketpreise
Sparen Sie Kosten: Buchen Sie Arbeitsschutzausschuss Teil II mit einem (oder mehreren) der hier genannten Themen für den gleichen Teilnehmer. So vermindern sich die Seminargebühren aller gemeinsam gebuchter Seminare um 5%. Hier erfahren Sie mehr: