Arbeitsschutzausschuss Teil III: Wirkungsvolle Gefährdungsbeurteilungen

Gefährdungsbeurteilungen richtig machen

Arbeitsschutz -Seminar

Im ersten Teil dieser Seminarreihe haben Sie erfahren, welche Regeln für den Arbeitsschutz gelten, wie sie umgesetzt werden sollen und welche Beteiligungsrechte Sie als Arbeitnehmervertretung haben. Schwerpunkt des zweiten Teils waren die Vorschriften, die zu beachten sind, die bestehenden Ermessensspielräume und die Regeln, nach denen diese Ermessensspielräume ausgefüllt werden können.

In diesem dritten Teil geht es nun um eines der wichtigsten Elemente des Gesundheitsschutzes: Die Gefährdungsbeurteilung. Anhand der Gefährdungsbeurteilung wird ermittelt, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Sie ist der Ausgangspunkt aller Maßnahmen zum Gesundheitsschutz. Wenn die Arbeitnehmervertretung beim Gesundheitsschutz wirksam mitwirken möchte, muss sie also schon bei diesem Schritt ihren Einfluss geltend machen.


Ihr Nutzen als Betriebsrat, Personalrat oder Schwerbehindertenvertretung

  • Sie wissen, welche Regeln für eine Gefährdungsbeurteilung gelten
  • Sie wissen, wie sie richtig und sorgfältig vorbereitet und durchgeführt wird und welche Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet werden
  • Anhand praktischer Beispiele wissen Sie, wie man eine Gefährdungsbeurteilung korrekt gestaltet
  • Sie kennen den Umfang und die Art, in der eine Arbeitnehmervertretung über eine Gefährdungsbeurteilung mitbestimmt
  • Damit kennen Sie eins der wichtigsten Instrumente, mit dem Sie sich wirksam für die Gesundheit Ihrer KollegInnen stark machen können

Wer sollte an diesem Seminar teilnehmen

Dieses Seminar wendet sich an alle Betriebs- und Personalräte. Insbesondere ist sein Besuch für solche Mitglieder wichtig, die im betrieblichen Ausschuss für Arbeitsschutz („ASA“) mitarbeiten oder Mitglieder des Ausschusses für Arbeits- und Gesundheitsschutz des Betriebsrats oder Personalrats sind.
Dieses Seminar eignet sich auch für Mitglieder von Schwerbehindertenvertretungen, weil darin Themen behandelt werden, die für schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen von besonderer Bedeutung sein können. Für diese Mitglieder ist der Besuch dieses Seminars im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG und des § 54 Abs. 1 BPersVG bzw. der entsprechenden Landesgesetze erforderlich.


Seminarinhalt

Einführung und Überblick

  • Aufbau der Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Ermessensspielräume in Gesetzen, Verordnungen und anderen Vorschriften
  • Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse
  • Anforderungen, Ressourcen, Belastungen
  • Mitbestimmung bei Regelungen und Maßnahmen
  • Regelungen für Gefährdungsbeurteilungen
  • Wiederholung – zyklisch und anlassbezogen
  • Bestimmung der an der Durchführung beteiligten Personen

Gefährdungsbeurteilungen vorbereiten

  • Ermittlung der Arbeitsplätze und Tätigkeiten
  • Auswahl der Arbeitsplätze und Tätigkeiten
  • Bestimmung der anzuwendenden Vorschriften und der gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse
  • Festlegung der Prüfkriterien
  • Bestimmung des Prüfverfahrens

Gefährdungsbeurteilungen durchführen

  • Regeln für eine korrekte Durchführung
  • Beteiligung der Arbeitnehmervertretung an der Durchführung
  • Prüfungen, Messungen, Befragungen
  • Beteiligung der betroffenen Arbeitnehmer
  • Auswertung der Gefährdungsbeurteilung
  • Praktische Beispiele und Übungen

Maßnahmen aufgrund von Gefährdungsbeurteilungen

  • Ermittlung von Defiziten
  • Festlegung der Schutzziele
  • Ermittlung erforderlicher Maßnahmen
  • Prüfung des Erfolgs

Referenten

Erfahrene Rechtsanwälte und Experten für Arbeitsschutz

Fakten zum Seminar

Max. Teilnehmerzahl
Max. Gruppengröße:
12
Seminardauer
Dauer:
15 Std.
(in 5 Sitzungen1)
Teilnahmegebühr
Kosten ab:
896,25 €
(bei 6 Personen2)

1 Echte Seminarzeit, ohne Pausen | 2 Siehe Gruppenrabatt

Unser Gruppenrabatt

Gruppenrabatt
6 Personen896,25 €25% Rabatt
5 Personen956,00 €20% Rabatt
4 Personen1.015,75 €15% Rabatt
3 Personen1.075,50 €10% Rabatt
2 Personen1.135,25 €5% Rabatt
1 Person1.195,00 €

Alle Beträge zzgl. Umsatzsteuer.

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Ablauf für Online-Seminare

Vormittag4
1. Seminarblock: 09:00 bis 10:00 Uhr
Pause: 10:00 bis 10:15 Uhr
2. Seminarblock: 10:15 bis 11:15 Uhr
Pause: 11:15 bis 11:30 Uhr
3. Seminarblock: 11:30 bis 12:30 Uhr

Nachmittag4
4. Seminarblock: 13:30 bis 14:30 Uhr
Pause: 14:30 bis 14:45 Uhr
5. Seminarblock: 14:45 bis 15:45 Uhr
Pause: 15:45 bis 16:00 Uhr
6. Seminarblock: 16:00 bis 17:00 Uhr

4 Einteilung der Sitzungen aus dem Terminplan entnehmen

Seminar zur Vorbereitung

Um die Grundlagen zum Arbeitsschutz und die Aufgaben der Arbeitnehmervertretung in diesem Zusammenhang kennenzulernen, ist der Besuch dieser Seminare sinnvoll:

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Online-Termine (B41)

NummerBeginnEndeSitzungenZeitenPlattform
B41-250127Montag, 27.01. 09:00 UhrFreitag, 31.01.2025 12:30 Uhr6 an 5 Tagenvormittags, am 29.01. zusätzlich nachmittagsZoom
B41-250414Montag, 14.04. 09:00 UhrMittwoch, 16.04.2025 17:00 Uhr6 an 3 TagenganztägigTeams
B41-250630Montag, 30.06. 09:00 UhrFreitag, 04.07.2025 12:30 Uhr6 an 5 Tagenvormittags, am 30.06. zusätzlich nachmittagsZoom
B41-250915Montag, 15.09. 09:00 UhrFreitag, 19.09.2025 12:30 Uhr6 an 5 Tagenvormittags, am 17.09. zusätzlich nachmittagsZoom
B41-251124Montag, 24.11. 09:00 UhrFreitag, 28.11.2025 12:30 Uhr6 an 5 Tagenvormittags, am 26.11. zusätzlich nachmittagsTeams
Garantie-Seminar
Bei diesem Termin garantieren wir eine Durchführung, auch wenn es nur wenige Anmeldungen gibt