Arbeitsschutzausschuss Teil III: Wirkungsvolle Gefährdungsbeurteilungen
Gefährdungsbeurteilungen richtig machen
Im ersten Teil dieser Seminarreihe haben Sie erfahren, welche Regeln für den Arbeitsschutz gelten, wie sie umgesetzt werden sollen und welche Beteiligungsrechte Sie als Arbeitnehmervertretung haben. Schwerpunkt des zweiten Teils waren die Vorschriften, die zu beachten sind, die bestehenden Ermessensspielräume und die Regeln, nach denen diese Ermessensspielräume ausgefüllt werden können.
In diesem dritten Teil geht es nun um eines der wichtigsten Elemente des Gesundheitsschutzes: Die Gefährdungsbeurteilung. Anhand der Gefährdungsbeurteilung wird ermittelt, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Sie ist der Ausgangspunkt aller Maßnahmen zum Gesundheitsschutz. Wenn die Arbeitnehmervertretung beim Gesundheitsschutz wirksam mitwirken möchte, muss sie also schon bei diesem Schritt ihren Einfluss geltend machen.
Ihr Nutzen als Betriebsrat, Personalrat oder Schwerbehindertenvertretung
- Sie wissen, welche Regeln für eine Gefährdungsbeurteilung gelten
- Sie wissen, wie sie richtig und sorgfältig vorbereitet und durchgeführt wird und welche Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet werden
- Anhand praktischer Beispiele wissen Sie, wie man eine Gefährdungsbeurteilung korrekt gestaltet
- Sie kennen den Umfang und die Art, in der eine Arbeitnehmervertretung über eine Gefährdungsbeurteilung mitbestimmt
- Damit kennen Sie eins der wichtigsten Instrumente, mit dem Sie sich wirksam für die Gesundheit Ihrer KollegInnen stark machen können
Wer sollte an diesem Seminar teilnehmen
Dieses Seminar wendet sich an alle Betriebs- und Personalräte. Insbesondere ist sein Besuch für solche Mitglieder wichtig, die im betrieblichen Ausschuss für Arbeitsschutz („ASA“) mitarbeiten oder Mitglieder des Ausschusses für Arbeits- und Gesundheitsschutz des Betriebsrats oder Personalrats sind.
Dieses Seminar eignet sich auch für Mitglieder von Schwerbehindertenvertretungen, weil darin Themen behandelt werden, die für schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen von besonderer Bedeutung sein können. Für diese Mitglieder ist der Besuch dieses Seminars im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG und des § 54 Abs. 1 BPersVG bzw. der entsprechenden Landesgesetze erforderlich.
Seminarinhalt
Einführung und Überblick
- Aufbau der Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Ermessensspielräume in Gesetzen, Verordnungen und anderen Vorschriften
- Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse
- Anforderungen, Ressourcen, Belastungen
- Mitbestimmung bei Regelungen und Maßnahmen
- Regelungen für Gefährdungsbeurteilungen
- Wiederholung – zyklisch und anlassbezogen
- Bestimmung der an der Durchführung beteiligten Personen
Gefährdungsbeurteilungen vorbereiten
- Ermittlung der Arbeitsplätze und Tätigkeiten
- Auswahl der Arbeitsplätze und Tätigkeiten
- Bestimmung der anzuwendenden Vorschriften und der gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse
- Festlegung der Prüfkriterien
- Bestimmung des Prüfverfahrens
Gefährdungsbeurteilungen durchführen
- Regeln für eine korrekte Durchführung
- Beteiligung der Arbeitnehmervertretung an der Durchführung
- Prüfungen, Messungen, Befragungen
- Beteiligung der betroffenen Arbeitnehmer
- Auswertung der Gefährdungsbeurteilung
- Praktische Beispiele und Übungen
Maßnahmen aufgrund von Gefährdungsbeurteilungen
- Ermittlung von Defiziten
- Festlegung der Schutzziele
- Ermittlung erforderlicher Maßnahmen
- Prüfung des Erfolgs
Referenten
Erfahrene Rechtsanwälte und Experten für Arbeitsschutz
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Fakten zum Seminar
12
15 Std.
(in 5 Sitzungen1)
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Ablauf für Online-Seminare
Pause: 10:00 bis 10:15 Uhr
2. Seminarblock: 10:15 bis 11:15 Uhr
Pause: 11:15 bis 11:30 Uhr
3. Seminarblock: 11:30 bis 12:30 Uhr
Pause: 14:30 bis 14:45 Uhr
5. Seminarblock: 14:45 bis 15:45 Uhr
Pause: 15:45 bis 16:00 Uhr
6. Seminarblock: 16:00 bis 17:00 Uhr
Seminar zur Vorbereitung
Um die Grundlagen zum Arbeitsschutz und die Aufgaben der Arbeitnehmervertretung in diesem Zusammenhang kennenzulernen, ist der Besuch dieser Seminare sinnvoll:
Basis für Ihre Arbeit als Betriebsrat
Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung & Co.
Gefährdungsbeurteilungen richtig machen
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Weiterführende Seminare
In den folgenden Seminaren lernen Sie weitere Aspekte und Vorschriften zum Arbeitsschutz kennen, insbesondere aber deren Anwendung in der betrieblichen Praxis:
Prävention und Gesundheitsmanagement
Stress und Burnout-Syndrom – nur Modeerscheinungen oder echte Probleme unserer Zeit?
Gesundheit bei der Bildschirmarbeit – digitalen Stress vermeiden
Paketpreise
Sparen Sie Kosten: Buchen Sie Arbeitsschutzausschuss Teil III mit einem (oder mehreren) der hier genannten Themen für den gleichen Teilnehmer. So vermindern sich die Seminargebühren aller gemeinsam gebuchter Seminare um 5%. Weitere Prozente erhalten Sie mit unserem Gruppenrabatt. Erfahren Sie mehr über unsere Seminarpakete.