SBV

Schwerbehindertenvertretung Teil 2

Praxis und Aufgaben der SBV

Sie kennen die Grundlagen Ihres Amtes – jetzt geht es in die Tiefe! In diesem Aufbauseminar erwerben Sie umfassendes Wissen über die konkreten Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: von der Anerkennung der Schwerbehinderung über Kündigungsschutz und Zusatzurlaub bis hin zu den Pflichten des Arbeitgebers. Sie lernen, wie Sie als SBV Ihre Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte gezielt einsetzen, Beschwerden professionell behandeln und Beschlüsse des Betriebsrats bei Bedarf aussetzen. Mit diesem Seminar werden Sie zur starken Stimme für die Menschen, die Ihre Unterstützung brauchen!

  • IconRechte schwerbehinderter Beschäftigter durchsetzen
    Sie kennen alle relevanten Schutzrechte – von Kündigungsschutz bis Zusatzurlaub – und setzen diese gezielt ein.
  • IconArbeitgeberpflichten einfordern
    Fundiertes Wissen über gesetzliche Pflichten des Arbeitgebers versetzt Sie in die Lage, Verstöße klar zu benennen und zu ahnden.
  • IconEinfluss im Betrieb stärken
    Mit klaren Strategien gestalten Sie Betriebsvereinbarungen mit und schützen die Interessen schwerbehinderter Kolleginnen und Kollegen nachhaltig.

Seminarinhalt

Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmer

  • Definition der Schwerbehinderung
  • Anerkennung als schwerbehinderte Person
  • Gleichstellung zu schwerbehinderten Personen
  • Feststellungs- und Gleichstellungsantrag
  • Unterstützung durch die SBV
  • Kündigungsschutz
  • Freistellung von Mehrarbeit
  • Zusatzurlaub
  • Weitere Rechte

Pflichten der Arbeitgeber

  • Beschäftigung schwerbehinderter Personen
  • Meldungen an Ämter
  • Benachteiligungsverbote
  • Bereitstellung geeigneter Arbeitsplätze und Einrichtungen
  • Besondere Berücksichtigung bei Gefährdungsbeurteilungen
  • Förderpflichten
  • Folgen von Nichterfüllung gesetzlicher Pflichten durch den Arbeitgeber

Beteiligungs- und Mitbestimmungsaufgaben der SBV

  • Überwachungsaufgaben
  • Initiativrechte
  • Behandlung von Beschwerden
  • Konsultation durch den Arbeitgeber
  • Beteiligung bei personellen Einzelmaßnahmen
  • Beteiligung bei Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Beteiligung bei Betriebsvereinbarungen
  • Aussetzung von Beschlüssen des Betriebsrats


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