Personalvertretungsrecht Teil II

Mitbestimmung des Personalrats bei personellen und sozialen Angelegenheiten (PR2)

Personalvertretungsrecht_Seminar

Die ersten Grundlagen des Personalvertretungsrechts haben Sie kennengelernt. Nun ist es Zeit für die wichtigste Aufgabe des Personalrats: seine Mitbestimmung und die Mitwirkung bei sozialen und personellen Angelegenheiten. Das betrifft Fragen des Gesundheitsschutzes, der Arbeitnehmerüberwachung oder der Ordnung in der Dienststelle. Der Personalrat hat eine Vielzahl von Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechten und –pflichten, die er sorgfältig und korrekt wahrnehmen sollte. In diesem Seminar (PR2) lernen Sie, die Rechte des Personalrats wirkungsvoll und praxisnah umzusetzen. Schwerpunkt dieses Seminars ist die Mitwirkung des Personalrats bei personellen und sozialen Angelegenheiten.


Ihr Nutzen als Personalrat

  • Sie kennen die Mitwirkungsrechte der Personalrats. Insbesondere wissen Sie über Mitbestimmungsrechte in personellen und sozialen Angelegenheiten Bescheid.
  • Sie wissen, wie weit die Mitwirkungsmöglichkeiten gehen, welche Regeln Sie beachten müssen und wie der Personalrat seine Mitwirkungsrechte durchsetzen kann.

Hinweis: Im Seminar wird von der Basis des Bundespersonalvertretungsgesetzes ausgehend auch auf Besonderheiten der jeweils anzuwendenden Landespersonalvertretungsgesetze eingegangen. Wenn unter den Seminargästen auch Mitglieder aus Gremien, für die Landespersonalvertretungsgesetze gelten, vertreten sind, werden die jeweiligen Unterschiede erläutert.


Wer sollte an diesem Seminar teilnehmen

Alle Mitglieder des Personalrats benötigen Kenntnisse über das Personalvertretungsrecht und die Arbeit des Personalrats. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind als Grundlage für die Arbeit aller Personalratsmitglieder unentbehrlich. Jedes Mitglied im Personalrat ist verpflichtet, sich diese Kenntnisse zur Vorbereitung auf die Wahrnehmung seines Mandats anzueignen. Daher ist die Teilnahme an diesem Seminar gemäß § 54 Abs. 1 BPersVG bzw. der entsprechenden Regelungen in den Landespersonalvertretungsgesetzen für alle Personalratsmitglieder erforderlich. Dies gilt auch für neu, wieder gewählte, nachgerückte und auch Ersatzmitglieder, die regelmäßig als Vertretung im Personalrat mitwirken. Gegenüber dem Arbeitgeber bzw. Dienststellenleiter ist eine besondere Begründung für den Besuch dieses Seminars nicht notwendig.


Seminarinhalt

Verschiedene Arten von Rechtsvorschriften und ihr Verhältnis zueinander

  • Gesetz, Tarifvertrag
  • Dienstvereinbarung und Regelungsabrede, Tarif- und Gesetzesvorbehalt
  • Arbeitsvertrag

Grundlegende Fragen der Mitwirkung

  • Unterschiede bei der Mitbestimmung bei Arbeitnehmern und Beamten
  • Mitwirkung und Mitbestimmung
  • Durchsetzung von Regelungen, Einigungsstelle, Verwaltungsgericht

Personelle Einzelmaßnahmen

  • Einstellung, Versetzung, Umsetzung, Abordnung
  • Eingruppierung, Umgruppierung
  • Anhörung des Personalrats
  • Verweigerung und Ersetzen der Zustimmung
  • Ordentliche und außerordentliche Kündigung
  • Personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigung
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Anhörung des Personalrats
  • Bedenken und Einwendungen des Personalrats

Aufgaben des Personalrats

  • Kontrollaufgaben nach § 68 BPersVG
  • Informationspflichten des Arbeitgebers
  • Beratungs-, Vorschlags- und Initiativrechte
  • Dienstvereinbarungen

Die Tatbestände zwingender Mitbestimmung

  • Mitbestimmung zur Arbeitszeit
  • Mitbestimmung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Mitbestimmung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze
  • Mitbestimmung über Urlaubsregelungen
  • Mitbestimmung bei Ordnung und Verhalten der Beschäftigten
  • Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen zur Arbeitnehmerüberwachung
  • Weitere Mitbestimmungstatbestände

Dienstvereinbarungen

  • Zustandekommen einer Dienstvereinbarung
  • Zwingende und unmittelbare Wirkung
  • Einhaltung einer Dienstvereinbarung durchsetzen
  • Kündigung und Nachwirkung

Referenten

Erfahrene Rechtsanwälte und Sachverständige

Fakten zum Seminar

Max. Teilnehmerzahl
Max. Gruppengröße:
12
Seminardauer
Dauer:
18 Std.
(in 6 Sitzungen1)
Teilnahmegebühr
Kosten ab:
973,50 €
(bei 6 Personen2)

1 Echte Seminarzeit, ohne Pausen | 2 Siehe Gruppenrabatt

Unser Gruppenrabatt

Gruppenrabatt
6 Personen
973,50 €
25% Rabatt
5 Personen
1.038,40 €
20% Rabatt
4 Personen
1.103,30 €
15% Rabatt
3 Personen
1.168,20 €
10% Rabatt
2 Personen
1.233,10 €
5% Rabatt
1 Person
1.298,00 €
Alle Beträge zzgl. Umsatzsteuer.

Inhouse-Seminar Angebot
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Ablauf für Online-Seminare

Vormittag4
1. Seminarblock: 09:00 bis 10:00 Uhr
Pause: 10:00 bis 10:15 Uhr
2. Seminarblock: 10:15 bis 11:15 Uhr
Pause: 11:15 bis 11:30 Uhr
3. Seminarblock: 11:30 bis 12:30 Uhr

Nachmittag4
4. Seminarblock: 13:30 bis 14:30 Uhr
Pause: 14:30 bis 14:45 Uhr
5. Seminarblock: 14:45 bis 15:45 Uhr
Pause: 15:45 bis 16:00 Uhr
6. Seminarblock: 16:00 bis 17:00 Uhr

4 Einteilung der Sitzungen aus dem Terminplan entnehmen

Vorbereitendes Seminar

Vor dem Besuch dieses Seminars sollten Sie sich mit der Funktion, der Arbeit und den Aufgaben des Personalrats vertraut machen. Daher empfehlen wir zur Vorbereitung das folgende Seminar:

Personalvertretungsrecht Teil I (P01)
Die Basis Ihrer Arbeit als Personalrat

5 % Rabatt!
Pro Seminar:
Bei gleichzeitiger Buchung
von Teil I und Teil II

Paketpreise

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Online-Termine (P02)

NummerBeginnEndeSitzungenZeitenPlattform
P02-240513Montag, 13.05. 09:00 UhrMittwoch, 15.05.2024 17:00 Uhr6 an 3 TagenganztägigBigBlueButton
P02-240826Montag, 26.08. 09:00 UhrFreitag, 30.08.2024 12:30 Uhr6 an 5 Tagenvormittags, am 27.08. zusätzlich nachmittagsZoom
P02-241014Montag, 14.10. 09:00 UhrFreitag, 18.10.2024 12:30 Uhr6 an 5 Tagenvormittags, am 15.10. zusätzlich nachmittagsTeams
P02-241202Montag, 02.12. 09:00 UhrFreitag, 06.12.2024 12:30 Uhr6 an 5 Tagenvormittags, am 04.12. zusätzlich nachmittagsZoomGarantie-Seminar
Bei diesem Termin garantieren wir eine Durchführung, auch wenn es nur wenige Anmeldungen gibt