Arbeit im Home-Office
Home-Office, mobile Arbeit und Telearbeit: Was muss ein Betriebsrat oder Personalrat beachten?
Wo es früher große Skepsis gab, haben die meisten inzwischen bemerkt: Arbeit im Home-Office funktioniert gut. Die Vorteile für die Arbeitnehmer liegen auf der Hand: Sie sparen Fahrtzeit und Fahrtkosten, können Familie und Arbeit besser miteinander kombinieren und ihre Arbeitszeit flexibler gestalten. Mittlerweile sind auch viele Arbeitgeber dem Home-Office gegenüber aufgeschlossener. Nicht zuletzt hat auch der Gesetzgeber erkannt, dass Handlungsbedarf besteht und einen neuen Mitbestimmungstatbestand im BetrVG geschaffen. Aber selbst wenn manche Arbeitgeber immer noch skeptisch sind: Nach der Corona-Pandemie mit breiter Pflicht zur Arbeit im Home-Office ist der Geist aus der Flasche, und so einfach bekommt man ihn als Arbeitgeber nicht mehr zurück.
Es können aber auch eine ganze Reihe von Probleme entstehen: Die Abgrenzung von Arbeit und Freizeit gelingt nicht jedem, viele sind ständig im Bereitschaftsmodus. Der Arbeitsplatz muss auch im Home-Office den gesetzlichen Anforderungen genügen. Es muss sichergestellt werden, dass auch der „informelle“ Kontakt zum Betrieb bestehen bleibt. Sonst droht die Ausgrenzung von betrieblichen Entwicklungen, Weiterbildungs- und Entwicklungschancen. Auch die Unterschiede zwischen mobiler Arbeit, Home-Office und Telearbeit sind nicht jedem bewusst. Sie haben aber entscheidende Konsequenzen für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
Lassen Sie die KollegInnen zuhause nicht allein: Als Betriebsrat haben Sie die Möglichkeit, gute Bedingungen für die Arbeit im Home-Office zu schaffen. Schützen Sie die Arbeitnehmer vor Nachteilen! Nach diesem Seminar wissen Sie, wie es richtig geht.
Ihr Nutzen als Betriebsrat, Personalrat oder Schwerbehindertenvertretung
- Sie wissen, was bei der Einführung und Umsetzung von Home-Office und Telearbeit beachtet werden muss. So vermeiden Sie Ungerechtigkeiten und Nachteile für die Beschäftigten
- Anhand von Checklisten und Muster-Betriebsvereinbarungen können Sie sofort beginnen, das Gelernte in der Praxis umzusetzen
Wer sollte an diesem Seminar teilnehmen?
Die Teilnahme ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG oder der entsprechenden Landesgesetze erforderlich, wenn die Einführung von Home-Office im Betrieb vorgesehen oder bereits erfolgt ist.
Dieses Seminar eignet sich auch für Mitglieder von Schwerbehindertenvertretungen: Es werden darin Themen behandelt, die für schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen von besonderer Bedeutung sein können.
Inhalt: Arbeit im Home-Office
Beschäftigungsformen in mobiler Arbeit bzw. im Home-Office und Ihre Abgrenzung voneinander
- Mobile Arbeit
- Arbeit zu Hause – Mobile Arbeit oder Home-Office?
- Telearbeit
Beschäftigung in mobiler Arbeit, im Home-Office und in Telearbeit
- Durch Änderungskündigung oder Versetzung
- Anspruch auf Home-Office/Telearbeit?
- Rückkehr zu einem betrieblichen Arbeitsplatz
Arbeitsrechtliche Fragen
- Arbeitsvertragliche Gestaltung
- Mitbestimmung bei Beginn und Rückkehr in den Betrieb
- Der neue Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG
- Kosten für Büro, Miete, Reinigung, Strom
- Haftungsfragen, Versicherung des Arbeitnehmers
- Zugangsrechte für Arbeitgeber, Betriebsrat, Aufsichtsbehörden
Gestaltung der Arbeitszeit
- Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarung
- Erfassung der Arbeitszeit
- Grenzen der Arbeit und Schutz vor Überlastung
Gesundheitsschutz
- Bestimmungen in der neuen Arbeitsstättenverordnung
- Mindestanforderungen an mobile Arbeitsplätze, das Home-Office und Telearbeitsplätze
- Gefährdungsbeurteilungen
- Unfallschutz und Unfallversicherung
Datenschutz
- Datenschutzrechtliche Verantwortung von Arbeitgeber und Telearbeitnehmer
- Netzzugangskontrolle, Datensicherung
- Schutzbestimmungen zur Datenverarbeitung, Datenhaltung und Informationssicherheit
Planung und Einführung von Home-Office und Telearbeit – Mitbestimmung des Betriebsrats
- Beratungs- und Unterrichtungsrechte
- Mitbestimmung bei Versetzung in Telearbeit
- Ausschreibung von Telearbeitsplätzen; Auswahlrichtlinien
- Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Mitbestimmung bei Arbeitszeiten und technischer Ausstattung/Überwachung
- Mitbestimmung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
Erfahren Sie mehr:
Weitere Informationen zu den Themen, die in diesem Seminar behandelt werden, erhalten Sie auf unserer Website „JES Beratung“: Home-Office: Was der Betriebsrat beachten muss.
Referenten
Erfahrene Rechtsanwälte und Sachverständige
Wichtige Informationen für ein klimaschonendes Online-Seminar
Maximale Teilnehmerzahl: | 12 Seminargäste – kleine Gruppen für Einfach gute Seminare! |
Effektive Seminardauer: | 12 Stunden1 Seminar an vier Tagen – genügend Zeit zum Lernen für Einfach gute Seminare! |
Teilnahmegebühr: | 858 EUR2 |
Ab zwei Seminargästen3: | 815,10 EUR2 |
2 Zzgl. Umsatzsteuer
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Online-Termine (Z62)
Nummer | Beginn | Ende | Sitzungen | Zeiten | Plattform | |
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Z62-230411 | Dienstag, 11.04. 09:00 Uhr | Freitag, 14.04.2023 12:30 Uhr | 4 | vormittags | Zoom | |
Z62-230620 | Dienstag, 20.06. 09:00 Uhr | Freitag, 23.06.2023 12:30 Uhr | 4 | vormittags | Zoom | |
Z62-230807 | Montag, 07.08. 13:30 Uhr | Donnerstag, 10.08.2023 17:00 Uhr | 4 | nachmittags | Teams | |
Z62-230911 | Montag, 11.09. 09:00 Uhr | Donnerstag, 14.09.2023 12:30 Uhr | 4 | vormittags | Zoom | |
Z62-231030 | Montag, 30.10. 13:30 Uhr | Donnerstag, 02.11.2023 17:00 Uhr | 4 | nachmittags | Zoom | |
Z62-231212 | Dienstag, 12.12. 09:00 Uhr | Freitag, 15.12.2023 12:30 Uhr | 4 | vormittags | Teams |
Seminarablauf für Online-Seminare
Vormittagsseminar – an jedem Seminartag:
1. Seminarblock: 09:00 bis 10:00 Uhr
Pause: 10:00 bis 10:15 Uhr
2. Seminarblock: 10:15 bis 11:15 Uhr
Pause: 11:15 bis 11:30 Uhr
3. Seminarblock: 11:30 bis 12:30 Uhr
Nachmittagsseminar – an jedem Seminartag
1. Seminarblock: 13:30 bis 14:30 Uhr
Pause: 14:30 bis 14:45 Uhr
2. Seminarblock: 14:45 bis 15:45 Uhr
Pause: 15:45 bis 16:00 Uhr
3. Seminarblock: 16:00 bis 17:00 Uhr