Datenschutz in der Arbeitnehmervertretung

Als Betriebsrat oder Personalrat Vorbild beim Datenschutz sein – Datenschutz im Betriebsrat und Personalrat

Datenschutz in der Arbeitnehmervertretung Seminar

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU ist seit Ende Mai 2018 verbindliche Vorschrift. Ergänzend ist ein neu gefasstes Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft getreten. Spätestens seitdem ist es notwendig, sich auch als Arbeitnehmervertretung darum zu kümmern, dass im eigenen Gremium die Bestimmungen zum Datenschutz eingehalten werden. Als Betriebsrat bzw. Personalrat haben Sie in erheblichem Umfang mit personenbezogenen Daten von Arbeitnehmern und auch von Bewerbern zu tun, und Sie sollten vorbildlich dabei sein, diese Daten vor einer falschen oder unzulässigen Nutzung zu schützen. Deshalb ist Datenschutz im Betriebsrat bzw. Personalrat ein Thema, dem sich die Arbeitnehmervertretung unbedingt mit Sorgfalt widmen sollte.

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte kann Sie dabei allenfalls als Berater unterstützen – eine kontrollierende oder gar bestimmende Funktion hat er gegenüber der Arbeitnehmervertretung nicht. Deshalb müssen Sie im Gremium selbst dafür sorgen, dass der gesetzlich gebotene Umgang mit personenbezogenen Daten gewährleistet wird.

Im geänderten BetrVG und im neu gefassten BPersVG wird bestimmt, dass der Arbeitgeber bzw. die Dienststelle verantwortlich im Sinne des Datenschutzes sind, Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung sich aber gegenseitig beim Datenschutz unterstützen. Nur: Was bedeutet das konkret?


Ihr Nutzen als Betriebsrat oder Personalrat

  • Sie wissen, welche Datenschutzbestimmungen für Sie als Arbeitnehmervertretung gelten
  • Sie wissen, wie Arbeitgeber und Betriebsrat bzw. Personalrat sich gegenseitig beim Datenschutz unterstützen können
  • Sie kennen die wesentlichen Vorschriften der DSGVO und des BDSG
  • Sie wissen, wie Sie im Betriebsrat bzw. Personalrat sicherstellen können, dass datenschutzkonform mit diesen Daten gearbeitet wird

Wer sollte an diesem Seminar teilnehmen

Grundsätzlich sind alle Mitglieder des Betriebsrats bzw. Personalrats verpflichtet, die Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten, da alle Mitglieder der Arbeitnehmervertretung regelmäßig mit personenbezogenen Daten sowohl von Arbeitnehmern als auch von Bewerbern arbeiten. Deshalb ist der Besuch dieses Seminars prinzipiell für alle Mitglieder der Arbeitnehmervertretung erforderlich. In der Praxis wird der Betriebsrat bzw. Personalrat einige Mitglieder – z. B. aus einem ggf. gebildeten EDV-/IT-Ausschuss – damit beauftragen, sich um die Einhaltung des Datenschutzes im eigenen Gremium zu kümmern. Daher ist zumindest für diesen Personenkreis der Besuch dieses Seminars erforderlich i. S. d. § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG oder der entsprechenden Landesgesetze.


Seminarinhalt

Überblick über die wesentlichen Bestimmungen zum Datenschutz und Anwendung in der Arbeitnehmervertretung

  • Begriffe aus dem Datenschutz
  • Der Arbeitgeber bzw. die Dienststelle als Verantwortiche
  • Wie löst man den Konflikt zwischgen autonomer Geschäftsführung der Arbeitnehmervertretung und der Rolle des Arbeitgebers als Verantwortlichem?
  • Grundsätze des Datenschutzes
  • Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
  • Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit
  • Erlaubnistatbestände aus dem BetrVG bzw. PersVG und dem BDSG
  • Zweckbestimmung
  • Grenzen zulässiger Zwecke
  • Datenminimierung
  • Sicherstellung der Richtigkeit
  • Begrenzung der Verarbeitungs- bzw. Speicherdauer
  • Sicherstellung der Integrität und Vertraulichkeit

Praktische Folgen für die Arbeit in der Arbeitnehmervertretung

  • Verschwiegenheitspflichten
  • Regeln zur Archivierung und Löschfristen
  • Technische Maßnahmen zum Schutz der Daten
  • Pflichten bei einem „Datenleck“
  • Datenschutzrichtlinie oder Geschäftsordnung im Betriebsrat bzw. Personalrat
  • Gemeinsame Verantwortung mit dem Arbeitgeber und Vereinbarung über den Datenschutz in der Arbeitnehmervertretung
  • Mögliche Konsequenzen bei Verstößen gegen den Datenschutz durch einzelne Mitglieder oder das gesamte Gremium

Referenten

Erfahrene Rechtsanwälte und EDV-Sachverständige

Datenschutz in der Arbeitnehmervertretung

Erfahren Sie mehr:

Auf unserer Website „JES Beratung“ erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Datenschutz im Betriebsrat.

Fakten zum Seminar

Max. Teilnehmerzahl
Max. Gruppengröße:
12
Seminardauer
Dauer:
9 Std.
(in 3 Sitzungen1)
Teilnahmegebühr
Kosten ab:
561 €
(bei 6 Personen2)

1 Echte Seminarzeit, ohne Pausen | 2 Siehe Gruppenrabatt

Unser Gruppenrabatt

Gruppenrabatt
6 Personen
561,00 €
25% Rabatt
5 Personen
598,40 €
20% Rabatt
4 Personen
635,80 €
15% Rabatt
3 Personen
673,20 €
10% Rabatt
2 Personen
710,60 €
5% Rabatt
1 Person
748 €
Alle Beträge zzgl. Umsatzsteuer.

Inhouse-Seminar Angebot
Wir richten für Sie auch gerne ein Inhouse-Seminar zum attraktiven Festpreis speziell für Ihr Gremium ein. Jetzt unverbindliches Angebot anfordern.

Ablauf für Online-Seminare

Vormittag4
1. Seminarblock: 09:00 bis 10:00 Uhr
Pause: 10:00 bis 10:15 Uhr
2. Seminarblock: 10:15 bis 11:15 Uhr
Pause: 11:15 bis 11:30 Uhr
3. Seminarblock: 11:30 bis 12:30 Uhr

Nachmittag4
4. Seminarblock: 13:30 bis 14:30 Uhr
Pause: 14:30 bis 14:45 Uhr
5. Seminarblock: 14:45 bis 15:45 Uhr
Pause: 15:45 bis 16:00 Uhr
6. Seminarblock: 16:00 bis 17:00 Uhr

4 Einteilung der Sitzungen aus dem Terminplan entnehmen

Online-Termine (E23)

NummerBeginnEndeSitzungenZeitenPlattform
E23-240709Dienstag, 09.07. 09:00 UhrMittwoch, 10.07.2024 12:30 Uhr3 an 2 Tagenvormittags, am 09.07. zusätzlich nachmittagsZoom
E23-241007Montag, 07.10. 13:30 UhrMittwoch, 09.10.2024 17:00 Uhr3 an 3 TagennachmittagsZoomGarantie-Seminar
E23-241204Mittwoch, 04.12. 09:00 UhrFreitag, 06.12.2024 12:30 Uhr3 an 3 TagenvormittagsBigBlueButton
Bei diesem Termin garantieren wir eine Durchführung, auch wenn es nur wenige Anmeldungen gibt