Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU ist seit Ende Mai 2018 verbindliche Vorschrift. Ergänzend ist ein neu gefasstes Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft getreten. Spätestens seitdem ist es notwendig, sich auch als Arbeitnehmervertretung darum zu kümmern, dass im eigenen Gremium die Bestimmungen zum Datenschutz eingehalten werden. Als Betriebsrat bzw. Personalrat haben Sie in erheblichem Umfang mit personenbezogenen Daten von Arbeitnehmern und auch von Bewerbern zu tun, und Sie sollten vorbildlich dabei sein, diese Daten vor einer falschen oder unzulässigen Nutzung zu schützen. Deshalb ist Datenschutz im Betriebsrat bzw. Personalrat ein Thema, dem sich die Arbeitnehmervertretung unbedingt mit Sorgfalt widmen sollte.
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte kann Sie dabei allenfalls als Berater unterstützen – eine kontrollierende oder gar bestimmende Funktion hat er gegenüber der Arbeitnehmervertretung nicht. Deshalb müssen Sie im Gremium selbst dafür sorgen, dass der gesetzlich gebotene Umgang mit personenbezogenen Daten gewährleistet wird.

Ihr Nutzen als Betriebsrat oder Personalrat
- Sie wissen, welche Datenschutzbestimmungen für Sie als Arbeitnehmervertretung gelten
- Sie kennen den aktuellen Stand der Diskussion und der Rechtsprechung hinsichtlich der Rolle einer Arbeitnehmervertretung beim Datenschutz (Verantwortlicher oder nicht?)
- Sie kennen die wesentlichen Vorschriften der DSGVO und des BDSG
- Sie wissen, wie Sie im Betriebsrat bzw. Personalrat sicherstellen können, dass datenschutzkonform mit diesen Daten gearbeitet wird
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Wer sollte dieses Seminar bzw. Webinar besuchen
Grundsätzlich sind alle Mitglieder des Betriebsrats bzw. Personalrats verpflichtet, die Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten, da alle Mitglieder der Arbeitnehmervertretung regelmäßig mit personenbezogenen Daten sowohl von Arbeitnehmern als auch von Bewerbern arbeiten. Deshalb ist der Besuch dieses Seminars prinzipiell für alle Mitglieder der Arbeitnehmervertretung erforderlich. In der Praxis wird der Betriebsrat bzw. Personalrat einige Mitglieder – z. B. aus einem ggf. gebildeten EDV-/IT-Ausschuss – damit beauftragen, sich um die Einhaltung des Datenschutzes im eigenen Gremium zu kümmern. Daher ist zumindest für diesen Personenkreis der Besuch dieses Seminars erforderlich i. S. d. § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG oder der entsprechenden Landesgesetze.
Seminarinhalt
Überblick über die wesentlichen Bestimmungen zum Datenschutz und Anwendung in der Arbeitnehmervertretung
- Begriffe aus dem Datenschutz
- Ist die Arbeitnehmervertretung „Verantwortlicher“?
- Was wären die Konsequenzen, wenn die Arbeitnehmervertretung Verantwortlicher wäre?
- Grundsätze des Datenschutzes
- Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
- Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit
- Erlaubnistatbestände aus dem BetrVG bzw. PersVG und dem BDSG
- Zweckbestimmung
- Grenzen zulässiger Zwecke
- Datenminimierung
- Sicherstellung der Richtigkeit
- Begrenzung der Verarbeitungs- bzw. Speicherdauer
- Sicherstellung der Integrität und Vertraulichkeit
Praktische Folgen für die Arbeit in der Arbeitnehmervertretung
- Verschwiegenheitspflichten
- Regeln zur Archivierung und Löschfristen
- Technische Maßnahmen zum Schutz der Daten
- Pflichten bei einem „Datenleck“
- Datenschutzrichtlinie oder Geschäftsordnung im Betriebsrat bzw. Personalrat
- Gemeinsame Verantwortung mit dem Arbeitgeber und Vereinbarung über den Datenschutz in der Arbeitnehmervertretung
- Datenschutzbeauftragter der Arbeitnehmervertretung
- Mögliche Konsequenzen bei Verstößen gegen den Datenschutz durch einzelne Mitglieder oder das gesamte Gremium
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Infos zum Download
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Zu diesem Seminar haben wir Auszüge aus dem Begleitmaterial für Sie zur Ansicht und zum Download bereitgestellt.
Erfahren Sie mehr

Auf unserer Website „Beratung für Betriebs- und Personalräte“ haben wir weitere Informationen zu diesem Thema für Sie bereitgestellt.
Referenten
Erfahrene Rechtsanwälte und EDV-Sachverständige