Protokollführung für Schriftführer
Betriebsratssitzungen gesetzeskonform und ohne Formfehler protokollieren
Schulung für Schriftführer(innen) und Vorsitzende
Die rechtssichere Protokollführung im Betriebsrat ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Sie sollte möglichst ausführlich und präzise sein, ohne dabei jeden Wortlaut der einzelnen Redebeiträge zu erfassen. Ein Protokoll beweist die Beschlussfähigkeit des Betriebsrats und ist damit von erheblich rechtlicher Bedeutung. Doch dabei müssen eine Reihe von Formvorschriften beachtet werden. Sind Sie sicher, dass Ihre Schriftführung den gesetzlichen Anforderungen entspricht? Wissen Sie, welche vorgeschriebenen Inhalte ein Protokoll enthalten muss? In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie Protokolle knapp und präzise formulieren und eine rechtssichere Schriftführung sicherstellen.
Ihre Kenntnisse nach dieser Schulung
- Sie können ein Protokoll zu erstellen, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
- Sie kennen verschiedene Arten von Protokollen.
- Sie sind darin geübt, ein Protokoll knapp und präzise zu formulieren.
Wer sollte an diesem Seminar teilnehmen
Schulungsanspruch gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG.
Dieses Seminar richtet sich in erster Linie an Schriftführer des Betriebsrats bzw. Personalrats sowie deren Stellvertreter. Aber auch Vorsitzende und deren Stellvertreter sollten über die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse verfügen. Denn die Verantwortung für die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Niederschriften liegt bei den Vorsitzenden. Für die genannten Personen sind die Inhalte des Seminars im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 54 Abs. 1 BPersVG erforderlich.
Inhalt: Protokollführung für Schriftführer(innen)
Beschlussfassung
- Wichtige Regeln für das korrekte Zustandekommen eines Beschlusses
- Einladung, Tagesordnung, Beschlussfassung etc.
- Vermeidung typischer Formfehler
Gesetzliche Grundlagen für das Protokoll gem. § 34 BetrVG
- Vorschriften nach dem BetrVG und dem BPersVG bzw. den LPersVGen
- Vorschriften nach der ZPO und dem StGB
Regeln für die Schriftführung
- Worüber werden Protokolle angefertigt?
- Was muss, was kann protokolliert werden und was gehört nicht ins Protokoll?
- Wer protokolliert?
- Wer ist verantwortlich?
- Anwesenheitsliste
- Aushändigung, Einsichtnahme und Einwände
- Fristen und Termine
- Kosten
- Weitere Formvorschriften, Aufbewahrung
- Verschwiegenheit, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Inhaltliche Anforderungen der Schriftführung
- Arten von Protokollen und Aufzeichnungen
- Erfassung des Protokolls
- Struktur und Ausfertigung des Protokolls
Anfertigung des Protokolls
- Formulierungen im Protokoll
- Übungen für treffende und prägnante Formulierungen
- Tipps und Hinweise für die effiziente Erstellung von Protokollen: Formulare, Dokumentvorlagen etc.
Referenten
Erfahrene Rechtsanwälte und Sachverständige
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Fakten zum Seminar
12
9 Std.
(in 3 Sitzungen1)
561 €
(bei 6 Personen2)
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Ablauf für Online-Seminare
Pause: 10:00 bis 10:15 Uhr
2. Seminarblock: 10:15 bis 11:15 Uhr
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5. Seminarblock: 14:45 bis 15:45 Uhr
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