Nicht zuletzt die sog. „Hartz-Reformen“ haben zu Verwerfungen in vielen Betrieben geführt: Arbeitgeber nutzen gern die Möglichkeit, Leiharbeitnehmer einzusetzen, um die Lohnkosten teilweise sehr deutlich zu senken und Beschäftigungsrisiken auf die Arbeitnehmer zu verlagern. Der Grundsatz gleicher Zahlung verliert wegen der für viele Entleihbetriebe geltenden Tarifverträge dabei nicht selten jede Bedeutung.
Betriebsräte stehen dieser Entwicklung nicht vollkommen machtlos gegenüber. Das Betriebsverfassungsgesetz gibt ihnen einige Möglichkeiten, sich gegen die Aushöhlung der Arbeitsbedingungen zu wenden.
Darüber hinaus stellt der Einsatz von Leiharbeitnehmern Betriebsräte vor weitere Herausforderungen: Der Betriebsrat ist auch für Leiharbeitnehmer zuständig, muss die betrieblichen Mitbestimmungsrechte also auch zum Schutz der Kollegen aus den Entleihbetrieben wahrnehmen.

Ihr Nutzen als Betriebsrat oder Personalrat
- Sie kennen die Möglichkeiten, die Sie als Betriebsrat haben, wenn Leiharbeitnehmer im Betrieb beschäftigt werden sollen
- Insbesondere wissen Sie, welche Möglichkeiten es gibt, den Einsatz von Leiharbeitnehmern zu begrenzen
- Sie kennen nach der Schulung die rechtliche Stellung der Leiharbeitnehmer im Betrieb
- Sie wissen, für welche mitbestimmungspflichtigen Sachverhalte Sie als Betriebsrat auch im Hinblick auf Leiharbeitnehmer zuständig sind
- Insbesondere kennen Sie den aktuellen Stand des Gesetzes und der Rechtsprechung
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Wer sollte dieses Seminar besuchen
Dieses Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder von Betrieben, in denen Leiharbeitnehmer eingesetzt werden oder eingesetzt werden sollen. Daher ist der Besuch dieses Seminars für alle Mitglieder von Betriebsräten solcher Betriebe erforderlich gem. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Seminarinhalt
Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG
- Betriebsverfassungsrechtliche Definition des Arbeitnehmerbegriffs
- Wahlrecht der Leiharbeitnehmer bei der Betriebsratswahl
- Größe des Betriebsrats und Berücksichtigung der Leiharbeitnehmer bei anderen betriebsverfassungsrechtlichen Zahlen
- Vertretung der Leiharbeitnehmer durch den Betriebsrat
- Grenzen der Mitwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Leiharbeitnehmern
- Leiharbeitnehmer oder „Outsourcing im Betrieb“? Unterscheidungsmerkmale und unterschiedliche rechtliche Konsequenzen
- Echte und unechte Werkverträge, verdeckte Arbeitnehmerüberlassung
Leiharbeitnehmer, Einsatz und Status im Betrieb
- Rechtsbeziehungen bei Leiharbeitsverhältnissen
- Schutzvorschriften, die zugunsten der Leiharbeitnehmer gelten
- Rechte des Leiharbeitnehmers im Entleiherbetrieb, Pflichten des Entleihbetriebs
- Gleiche Arbeitsbedingungen („Equal Pay“) und Einschränkungen dieser Regel
- Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern
- Mitbestimmung bei Auswahlrichtlinien
- Kann der Betriebsrat den Einsatz von Leiharbeitnehmern verhindern?
Handlungsmöglichkeiten und Mitbestimmungsaufgaben des Betriebsrats
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Referenten
Erfahrene Rechtsanwälte und Experten für Arbeitsrecht