Kommunikation & Verhalten

Überzeugend argumentieren: Der Betriebsrat als starker Verhandlungspartner

Als Betriebsratsmitglied sind Sie täglich gefordert: Sie vertreten die Interessen der Belegschaft, führen Gespräche mit dem Arbeitgeber und müssen auch in schwierigen Situationen einen kühlen Kopf bewahren. Doch wie verhandelt man wirklich erfolgreich? Und wie geht man konstruktiv mit Konflikten um, ohne dass die Fronten sich verhärten? Wer hier ohne Strategie agiert, verschenkt wertvolles Potenzial für die Kolleginnen und Kollegen.
Nach unseren Seminaren gehen Sie gestärkt, sicher und mit konkreten Werkzeugen in jede Verhandlung. Sie wissen, wie Sie Interessen klar formulieren, Kompromisse finden und Konflikte in produktive Lösungen verwandeln. Das kommt nicht nur Ihnen zugute – sondern vor allem den Menschen, die Sie vertreten.

Seminare: Kommunikation & Verhalten

Seminarauswahl

Vorteile:

Themen-Rabatt

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Inhouse-Seminare

Selbstverständlich bieten wir auch Inhouse-Seminare an:
Gezielt für Ihr Gremium und auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst.
Wir schicken Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot!

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Klar kommunizieren, Vertrauen gewinnen!

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Home-Office & Co

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Häufig gestellte Fragen

Was lerne ich in diesen Seminaren konkret?

Sie erlernen praxiserprobte Verhandlungsstrategien, erfahren, wie Sie Konflikte frühzeitig erkennen und deeskalieren, und üben den Umgang mit schwierigen Gesprächspartnern. Themen sind u. a. Gesprächsführung, Vorbereitung von Verhandlungen und Moderationsgrundlagen, sowie Konfliktanalysen und rechtliche Aspekte – alles direkt auf die Betriebsratsarbeit zugeschnitten.
Brauche ich Vorkenntnisse für das Seminar?

Nein. Die Seminare richten sich an Betriebs- und Personalräte aller Erfahrungsstufen. Einsteiger erhalten ein solides Fundament, erfahrene Gremiumsmitglieder vertiefen und verfeinern ihre vorhandenen Fähigkeiten.
Ist das Seminar auch für Konflikte innerhalb des Betriebsratsgremiums geeignet?

Ja. Die vermittelten Techniken helfen nicht nur im Umgang mit dem Arbeitgeber, sondern auch bei internen Meinungsverschiedenheiten im Gremium – für eine konstruktive und handlungsfähige Zusammenarbeit.
Kann der Arbeitgeber die Freistellung für dieses Seminar ablehnen?

Nein – sofern die Erforderlichkeit gegeben ist, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Da Verhandlungsführung ausdrücklich in § 74 Abs. 1 BetrVG verankert ist, ist die Erforderlichkeit in der Regel gut begründbar. Die Seminarkosten trägt der Arbeitgeber gemäß § 40 BetrVG.

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