BEM & Mobbing Seminare
Schutz, Prävention und Handlungskompetenz für Betriebsräte
Als Betriebs- oder Personalratsmitglied tragen Sie Verantwortung für faire und gesunde Arbeitsbedingungen. In unseren Seminaren zu BEM und Mobbingprävention lernen Sie, Probleme frühzeitig zu erkennen, rechtssicher zu handeln und nachhaltige Lösungen zu entwickeln. Sie erfahren, wie Sie BEM-Verfahren wirksam begleiten, Beschäftigte unterstützen und Mobbing konsequent vorbeugen. So stärken Sie Ihre Handlungssicherheit, fördern ein gutes Betriebsklima und vertreten die Interessen Ihrer Kolleginnen und Kollegen kompetent.

Seminarauswahl
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Echte Chance oder nur ein Feigenblatt?
Individuell und persönlich auf Ihr Gremium zugeschnitten: Jetzt Angebot anfordern
Mobbing
Wenn Druck zu Unterdrückung wird
Dieses Thema bieten wir auch als Inhouse-Seminar an (Präsenz und Online).
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Informationen & Schulungsanspruch
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Mobbing am Arbeitsplatz sind zwei Themen, die den Betriebsrat unmittelbar fordern – rechtlich, menschlich und organisatorisch. Wenn Beschäftigte länger krank sind oder systematisch ausgegrenzt werden, ist der Betriebsrat gefragt: als Schutzinstanz, als Vermittler und als aktiver Gestalter betrieblicher Prozesse. Wer BEM-Verfahren korrekt begleitet und Mobbingsituationen frühzeitig erkennt, schützt nicht nur die Betroffenen – er stärkt das gesamte Betriebsklima und verhindert kostspielige Eskalationen. BEM & Mobbing ist kein Randthema, sondern Kernaufgabe moderner Betriebsratsarbeit.
"Muss der Arbeitgeber wirklich ein BEM-Gespräch anbieten – oder kann er das einfach ignorieren? Was kann der Betriebsrat tun, wenn jemand systematisch ausgegrenzt oder schikaniert wird?" Diese und viele weitere Fragen begegnen Betriebsräten im Arbeitsalltag regelmäßig. In unseren Seminaren zu BEM & Mobbing geben wir Ihnen das Wissen und die Werkzeuge an die Hand, die Sie brauchen – wir machen Sie fit für Ihr Amt!
➜ Schulungsanspruch:
Da Mobbing überall und auf allen Ebenen vorkommen kann und oft nicht sofort erkannt wird, sollte jede Arbeitnehmervertretung über die Kompetenz in der Erkennung und Behandlung dieses Problems verfügen. Daher ist der Besuch dieses Seminars erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. des § 54 Abs. 1 BPersVG.
Das BEM-Seminar ist erforderlich für alle Betriebsräte und Personalräte, in deren Betrieben bzw. Dienststellen ein BEM geplant ist oder bereits durchgeführt wird. Der Schulungsanspruch ergibt sich dann ebenfalls aus o.g. Paragraphen.
Inhouse-Seminare
Selbstverständlich bieten wir auch Inhouse-Seminare an:
Gezielt für Ihr Gremium und auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst.
Wir schicken Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot!






