Seminare für den Wirtschaftsausschuss

Der wirkungsvolle Wirtschaftsausschuss

Gelegentlich verschleiern Arbeitgeber die finanzielle Situation des Unternehmens vor ihren Arbeitnehmern. Dafür ist der Wirtschaftsausschuss ein unverzichtbares Instrument, denn er gewährt den Einblick hinter die Kulissen. Mit dem daraus gewonnen Wissen kann der Betriebsrat aktiv und vorausschauend handeln und dem Arbeitgeber argumentativ Paroli bieten.

In unseren Seminaren für den Wirtschaftsausschuss werden Sie für diese wichtigen Aufgaben praxisnah fit gemacht! Sie lernen die rechtlichen Kenntnisse für Ihre Arbeit im Wirtschaftsausschuss kennen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Jahresabschlüsse richtig verstehen und interpretieren, wie Sie die nötigen Kennzahlen ermitteln und die daraus notwendigen Schlussfolgerungen ziehen.

Seminare für den Wirtschaftsausschuss

Seminarauswahl

Seminare für den Wirtschaftsausschuss

Vorteile:

Themen-Rabatt

Seminare für den Wirtschaftsausschuss Teil 2

Vorteile:

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Inhouse-Seminare

Selbstverständlich bieten wir auch Inhouse-Seminare an:
Gezielt für Ihr Gremium und auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst.
Wir schicken Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot!

Beliebte Themen:

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Arbeitsrecht

Rechtssicher handeln, souverän auftreten

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Seminar Arbeitschutz Gesundheitsschutz Seminar besuchen

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Kollegen schützen, Mitbestimmung nutzen

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Seminar IT & Datenschutz besuchen

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Datenschutz sicher im Griff, Kollegen schützen

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Häufig gestellte Fragen

Brauche ich Vorkenntnisse in Buchhaltung oder Wirtschaft, um am Seminar teilzunehmen?

Nein. Unsere Seminare sind so konzipiert, dass auch Teilnehmende ohne betriebswirtschaftliche Vorkenntnisse alle Inhalte verstehen und direkt in der Praxis anwenden können.
Für wen eignet sich das Seminar?

Die Seminare für den Wirtschaftsausschuss eignen sich für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses – ob neu gewählt oder bereits erfahren. Auch für Betriebsratsmitglieder und Vorsitzende, die nicht Mitglied im Wirtschaftsausschuss sind, aber im Wirtschaftsausschuss mitarbeiten oder dessen Arbeit begleiten und wirtschaftliche Themen kompetent einordnen möchten, ist das Seminar geeignet.
Muss der Arbeitgeber die Kosten für das Seminar übernehmen?

Ja. Für Wirtschaftsausschussmitglieder, die gleichzeitig Betriebsratsmitglieder sind, hat der Arbeitgeber gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG die Seminarkosten vollständig zu tragen und die Freistellung zu gewähren.

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