Seminare für den Wirtschaftsausschuss
Der wirkungsvolle Wirtschaftsausschuss
Gelegentlich verschleiern Arbeitgeber die finanzielle Situation des Unternehmens vor ihren Arbeitnehmern. Dafür ist der Wirtschaftsausschuss ein unverzichtbares Instrument, denn er gewährt den Einblick hinter die Kulissen. Mit dem daraus gewonnen Wissen kann der Betriebsrat aktiv und vorausschauend handeln und dem Arbeitgeber argumentativ Paroli bieten.
In unseren Seminaren für den Wirtschaftsausschuss werden Sie für diese wichtigen Aufgaben praxisnah fit gemacht! Sie lernen die rechtlichen Kenntnisse für Ihre Arbeit im Wirtschaftsausschuss kennen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Jahresabschlüsse richtig verstehen und interpretieren, wie Sie die nötigen Kennzahlen ermitteln und die daraus notwendigen Schlussfolgerungen ziehen.

Seminarauswahl

Wirtschaftsausschuss Teil 1
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Wirtschaftsausschuss Teil 2
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Informationen & Schulungsanspruch
Der Wirtschaftsausschuss ist das wirtschaftliche Frühwarnsystem des Betriebsrats. Er berät mit dem Arbeitgeber über wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens – von Jahresabschlüssen über Investitionspläne bis hin zu Fusionen oder Stellenabbau. Wer hier mitreden will, braucht mehr als ein gutes Bauchgefühl: Bilanzen lesen, Kennzahlen verstehen, wirtschaftliche Zusammenhänge erkennen – das sind die Kernkompetenzen, die Wirtschaftsausschussmitglieder benötigen, um die Interessen der Arbeitnehmer wirkungsvoll zu vertreten. Ein gut aufgestellter Wirtschaftsausschuss kann drohende Nachteile für die Belegschaft frühzeitig erkennen und gegensteuern.
„Welche Informationsrechte hat der Wirtschaftsausschuss gegenüber dem Arbeitgeber – und was tue ich, wenn diese verweigert werden?" Solche Fragen begegnen Wirtschaftsausschussmitgliedern regelmäßig in der Praxis. In unseren Seminaren geben wir Ihnen das nötige Rüstzeug an die Hand – wir machen Sie fit für den Wirtschaftsausschuss!
Hinweis: Der Wirtschaftsausschuss darf seine Mitglieder nicht zu einem Seminar entsenden. Daher muss der Beschluss vom Betriebsrat gefasst werden. Nach geltender Rechtsprechung ist ein Besuch dieses Seminars für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die keine Betriebsratsmitglieder sind, nicht erzwingbar.
➜ Schulungsanspruch:
Die Teilnahme an diesem Seminar ist für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die gleichzeitig dem Betriebsrat angehören, als erforderliche Schulung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG anerkannt. Da die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ein gesetzliches Teilnahmerecht an den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses hat, gilt die Schulung auch für SBV-Mitglieder als erforderlich – auf Grundlage von § 179 Abs. 4 SGB IX.
Durchschnittsnote
⭐⭐⭐⭐⭐
1,16*
WA-Seminare Teil 1-2
Inhouse-Seminare
Selbstverständlich bieten wir auch Inhouse-Seminare an:
Gezielt für Ihr Gremium und auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst.
Wir schicken Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot!






