Seminare zum Arbeitsrecht
Grundlagen für die Arbeit im Betriebsrat
Die Grundlagen des Arbeitsrechts sind für den Betriebsrat von besonderer Bedeutung. In vielen Fragen zum Arbeitsrecht, wenden sich die KollegInnen zunächst an den Betriebsrat. Zum Thema Arbeitszeit, Kündigungsschutz, Arbeitsschutz oder Urlaubsanspruch muss der Betriebsrat dann Rede und Antwort stehen. Es ist nicht leicht, bei der Vielzahl der Gesetze des Arbeitsrechts den Überblick zu behalten. Unsere Seminare helfen Ihnen dabei: Sie lernen die arbeitsrechtlichen Grundlagen sowie die wichtigsten Gesetze des Arbeitsrechts kennen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten und ‑aufgaben erfolgreich einsetzen. So können Sie als Betriebsrat wirkungsvolle Arbeit leisten und Ihre KollegInnen rechtssicher unterstützen.

Seminarauswahl

Arbeitsrecht Teil 1
Individuell und persönlich auf Ihr Gremium zugeschnitten: Jetzt Angebot anfordern

Arbeitsrecht Teil 2
Dieses Thema bieten wir auch als Inhouse-Seminar an (Präsenz und Online).
Individuell und persönlich auf Ihr Gremium zugeschnitten: Jetzt Angebot anfordern

Arbeitsrecht Teil 3
Dieses Thema bieten wir auch als Inhouse-Seminar an (Präsenz und Online).
Individuell und persönlich auf Ihr Gremium zugeschnitten: Jetzt Angebot anfordern
Informationen & Schulungsanspruch
Der Betriebsrat trägt eine große Verantwortung: Er vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber – und das in einem komplexen rechtlichen Umfeld. Ohne fundierte Kenntnisse im Arbeitsrecht ist es kaum möglich, diese Aufgabe wirkungsvoll und rechtssicher wahrzunehmen. Ein Seminar zum Thema Arbeitsrecht ist daher kein „nice to have", sondern eine unverzichtbare Grundlage für jedes Betriebsratsmitglied. Dies hat der Gesetzgeber rechtlich geregelt.
„Wie kann ich als Betriebsrat eine Kündigung verhindern? Worauf muss ich bei Sozialauswahl achten?“ – Nach unseren Seminaren zum Thema Arbeitsrecht besitzen Sie die rechtliche Grundlagen, um im betrieblichen Alltag sicher handeln zu können!
➜ Schulungsanspruch:
Die Erforderlichkeit der Grundlagenseminare ist nach § 37 Abs. 6 BetrVG allgemein anerkannt.
Es ist keine besondere Begründung nötig.
Durchschnittsnote:
⭐⭐⭐⭐⭐
1,15*
Arbeitsrecht-Seminare Teil 1-3
Inhouse-Seminare
Selbstverständlich bieten wir auch Inhouse-Seminare an:
Gezielt für Ihr Gremium und auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst.
Wir schicken Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot!







