IT & Datenschutz

Datenschutz & DSGVO: Aufgaben der Arbeitnehmervertretung

Aktuellen Regelungen zum Datenschutz

Seit Einführung der DSGVO und das BDSG haben sich die Spielregeln im Betrieb grundlegend verändert. Für den Betriebsrat bedeutet das: mehr Verantwortung, mehr Rechte – und mehr Handlungsbedarf. Datenschutz ist zwar kein Gegenstand der zwingenden Mitbestimmung*, dennoch hat der Betriebsrat die Aufgabe, den Arbeitgeber bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu überwachen. Zum Beispiel bei der Einführung technischer Einrichtungen zur Arbeitnehmerüberwachung: Videoüberwachung, Mitarbeiter-Tracking oder digitale Zeiterfassung – ohne fundiertes Datenschutzwissen können Betriebsräte ihre Kontrollrechte nicht effektiv ausüben. Und nicht zuletzt ist auch der Betriebsrat selbst an Datenschutzvorschriften gebunden. Nur wer die Grundsätze des Datenschutzes und der DSGVO kennt, kann Beschäftigte wirksam schützen, Mitbestimmungsrechte gezielt einsetzen und Datenschutzverstöße im Betrieb frühzeitig erkennen.

*abgesehen von einigen Landespersonalvertretungsgesetzen

  • IconDatenschutzregeln sicher anwenden
    Klare Orientierung gibt Ihnen Sicherheit, welche Datenschutzregeln gelten und wie Sie diese korrekt umsetzen.
  • IconArbeitgeber wirksam kontrollieren
    Gezielt und selbstbewusst können Sie die Einhaltung des Datenschutzes durch den Arbeitgeber überwachen.
  • IconMitbestimmung rechtssicher umsetzen
    Mit konkreten Handlungsmaßstäben meistern Sie Ihre Mitbestimmungsaufgaben datenschutzkonform und souverän.
  • IconDatenschutz verankern
    Auch innerhalb Ihres Gremiums stellen Sie den sicheren Umgang mit sensiblen Daten dauerhaft sicher.

Seminarinhalt

Grundsätze des Datenschutzes

  • Funktion und Zusammenspiel der DSGVO und des BDSG
  • Begriffe aus dem Datenschutz: Personenbezogene Daten, Verarbeitung, Verantwortliche, Pseudonymisierung, Einwilligung etc.
  • Grundsätze des Datenschutzes: Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung sowie Integrität und Vertraulichkeit
  • Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit aus der DSGVO
  • Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit aus dem BDSG
  • Umgang mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten

Rechte der Betroffenen

  • Transparenz und Auskunftsansprüche der Betroffenen
  • Recht auf Korrektur und Löschung von Daten
  • Einschränkung der Verarbeitung von Daten

Pflichten der Verantwortlichen

  • Verantwortliche und gemeinsam Verantwortliche
  • Datenschutz durch Technikgestaltung
  • Datenschutz durch geeignete Organisation
  • Dokumentations- und Prüfpflichten
  • Nachweispflichten
  • Einhaltung von Verhaltensregeln
  • Auditierung
  • Verbindliche Unternehmensregeln
  • Bestellung, Rolle und Schutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
  • Die Arbeitnehmervertretung als Verantwortliche

Weitergabe von Daten

  • Auftragsdatenverarbeitung
  • Weitergabe als Teil der Verarbeitung
  • Datenverarbeitung im EU-Ausland und in „Drittstaaten“

Aufsicht und Durchsetzung

  • Funktion der Aufsichtsbehörden
  • Internationale Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden


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