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IT-Ausschuss Seminare

Digitale Mitbestimmung: Der Betriebsrat im IT-Ausschuss

Der IT-Ausschuss im Betriebsrat trägt eine besondere Verantwortung – denn digitale Technologien prägen den Arbeitsalltag heute mehr denn je: Telefondatenerfassung, Zeiterfassung, lokale Netzwerke, SAP®, Cloud-Dienste – die Zahl der Anwendungen wächst rasant. Gleichzeitig werden dabei immer mehr Daten über Beschäftigte erfasst und verarbeitet – oft unbemerkt im Hintergrund.

Genau hier wird die Mitbestimmung des Betriebsrats entscheidend. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Betriebsrat bei allen technischen Einrichtungen, die Verhalten oder Leistung von Arbeitnehmern erfassen können, ein Mitspracherecht hat. Doch um diese Rechte auch wirksam wahrzunehmen, braucht es Fachwissen – und das ist die Stärke des IT-Ausschusses.

Die IT-Ausschuss Aufgaben reichen vom Einschätzen von Datenschutzrisiken bis hin zur Mitgestaltung fairer digitaler Arbeitsbedingungen. In unseren Seminaren lernen Sie, Mitbestimmungsrechte gezielt zu nutzen und den Datenschutz im Betrieb wirksam zu schützen.

Seminare für den IT-Ausschuss

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Inhouse-Seminare

Selbstverständlich bieten wir auch Inhouse-Seminare an:
Gezielt für Ihr Gremium und auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst.
Wir schicken Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot!

Beliebte Themen:

Seminar Arbeitsrecht besuchen

Arbeitsrecht

Rechtssicher handeln, souverän auftreten

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Seminar Digitalisierung & Datenschutz besuchen

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Digital vernetzt, datenschutzkonform geschützt

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Rechtsklar leiten,
stark vertreten

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Agile Unternehmen & Compliance

Agil handeln, regelkonform führen

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Häufig gestellte Fragen

Für wen ist dieses Seminar geeignet?

  • Vorallem für Mitglieder des IT-Ausschusses des Betriebsrats
  • Betriebsratsmitglieder, die mit IT-Themen befasst sind
  • Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte mit IT-Zuständigkeit
  • Betriebliche Datenschutzbeauftragte in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
  • Neu gewählte Betriebsratsmitglieder, die in den IT-Ausschuss berufen wurden
Wie viele Mitglieder kann der Betriebsrat in den IT-Ausschuss entsenden?

Nach § 28 BetrVG kann der Betriebsrat Ausschüsse bilden, bei mehr als 100 Arbeitnehmern. Die Anzahl der Mitglieder ist nicht fest gesetzlich geregelt, sondern wird vom Betriebsratsgremium bestimmt. Häufig besteht er aus einer kleinen, spezialisierten Gruppe von ca. 3 bis 7 Mitgliedern, um Aufgaben effizient zu erledigen.
Welche Vorkenntnisse werden für das Seminar benötigt?

Keine speziellen IT-Vorkenntnisse sind erforderlich. Das Seminar richtet sich an Betriebsratsmitglieder aller Erfahrungsstufen und vermittelt die relevanten Grundlagen verständlich und praxisnah.
Kann das Seminar auch als Inhouse-Schulung direkt im Unternehmen stattfinden?

Ja, alle unsere Seminare bieten wir auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung an. So können wir gezielt auf die spezifischen IT-Strukturen und Herausforderungen in Ihrem Unternehmen eingehen. Sprechen Sie uns gerne an!

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Beispiel Begleitmaterial: Arbeitnehmerüberwachung Grundlagen

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