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Öffentlichkeitsarbeit

Als Betriebsrat sichtbar, stark und nah an den Beschäftigten

Öffentlichkeitsarbeit ist ein zentrales Werkzeug für jeden erfolgreichen Betriebsrat – und genau hier setzt unser Seminar an. Sie erfahren, wie Sie Ihre Arbeit wirkungsvoll nach innen und außen kommunizieren, Kolleginnen und Kollegen gezielt informieren und das Vertrauen der Belegschaft nachhaltig stärken. Von der Gestaltung von Aushängen über digitale Kommunikationskanäle bis hin zur Mitarbeiterzeitschrift: Wir vermitteln Ihnen praxisnahes Wissen, das Sie sofort in Ihrem Amt einsetzen können. Machen Sie Ihre Betriebsratsarbeit sichtbar – für mehr Transparenz, mehr Rückhalt und mehr Wirkung!

Seminare: Öffentlichkeitsarbeit

Seminarauswahl

Vorteile:

Themen-Rabatt

Vorteile:

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Inhouse-Seminare

Selbstverständlich bieten wir auch Inhouse-Seminare an:
Gezielt für Ihr Gremium und auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst.
Wir schicken Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot!

Weitere Themen:

Seminar Arbeitschutz Gesundheitsschutz Seminar besuchen

Arbeitsschutz

Kollegen schützen, Mitbestimmung nutzen

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Kommunikation & Verhalten & Co besuchen

Kommunikation & Verhalten

Überzeugend argumentieren, gewinnend auftreten

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Seminar Vorsitz & Stellvertreter besuchen

Vorsitz & Stellvertreter

Rechtsklar leiten,
stark vertreten

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Häufig gestellte Fragen

Wer sollte die Seminare besuchen?

Die Kommunikation mit der Belegschaft und das Erstellen von Informationsmaterial sind wichtige Aufgaben des Betriebsrats bzw. Personalrats.
Das Grundlagen Seminar richtet sich besonders an Betriebsrats- und Personalratsvorsitzende, ihre Stellvertretungen und Mitglieder im Betriebsausschuss.
Der Text-Workshop wendet sich an alle, die Öffentlichkeitsarbeit betreiben, um ihre Belegschaften umfassend zu informieren – ob mit Aushängen, Drucksachen, Mails oder einer eigenen Website.
Brauche ich Vorkenntnisse für das Seminar?

Nein, Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Das Seminar richtet sich sowohl an neue als auch an erfahrene Betriebsratsmitglieder und vermittelt Wissen auf verständliche, praxisnahe Weise.
Kann der Arbeitgeber die Freistellung für dieses Seminar ablehnen?

Eine Freistellung kann nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden, etwa wenn dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen. In solchen Fällen ist jedoch eine Verschiebung – nicht eine endgültige Ablehnung – möglich.

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