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Wirtschaftsausschuss Teil 1

Entscheidende Informationen für den Betriebsrat ermitteln und rechtzeitig agieren

Der Wirtschaftsausschuss ist das Frühwarnsystem des Betriebsrats. Er soll die wirtschaftliche Lage des Unternehmens ermitteln und künftige Entwicklungen, insbesondere die Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, beurteilen. Der Wirtschaftsausschuss liefert dem Betriebsrat damit wichtige Informationen um ihn bei der Arbeit zu unterstützen. Das ist wichtig, damit Probleme rechtzeitig erkannt werden und der Betriebsrat mit entsprechenden Maßnahmen reagieren kann. In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie frühzeitig auf unternehmerische Entwicklungen reagieren und den Betriebsrat mit entscheidungsrelevanten Informationen versorgen. Kompetent, strategisch und rechtssicher – damit der Wirtschaftsausschuss seine Schlüsselrolle im Betrieb voll ausfüllen kann.

  • IconWirtschaftliche Zusammenhänge verstehen
    Sie erhalten einen soliden Überblick über betriebswirtschaftliche Grundlagen – damit Sie Unternehmensentscheidungen besser einschätzen können.
  • IconFrühzeitig agieren statt reagieren
    Sie lernen, wirtschaftliche Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen und den Betriebsrat proaktiv mit entscheidenden Informationen zu versorgen.
  • IconKennzahlen richtig lesen
    Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Kennzahlen entschlüsseln Sie sicher – und nutzen diese als Grundlage für Ihre Arbeit im Betriebsrat.
  • IconArbeitnehmerinteressen wirkungsvoll vertreten
    Mit fundierten Wirtschaftsinformationen stärken Sie die Verhandlungsposition des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber spürbar.

Seminarinhalt

Gründung, Stellung und Organisation

  • Gründung eines Wirtschaftsausschusses
  • Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses
  • Stellung der Mitglieder im Wirtschaftsausschuss
  • Aufgaben und Rechte des Wirtschaftsausschusses
  • Organisation der Arbeit und Zusammenarbeit mit den Betriebsratsgremien
  • Die einzelnen wirtschaftlichen Angelegenheiten gem. § 106 Abs. 3 BetrVG

Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber

  • Auskunftspflichten des Arbeitgebers
  • Teilnahme eines Arbeitgebervertreters an Sitzungen
  • Durchsetzung der Informationsansprüche
  • Einigungsstellen- und Beschlussverfahren

Informationsbedarf für die Arbeit der Betriebsratsgremien

  • Einschätzung der wirtschaftlichen Lage
  • Rationalisierungsvorhaben und die sich daraus ergebenden Erkenntnisse
  • Produktionsprogramm und Investitionen

Das betriebliche Rechnungswesen und andere Informationsquellen

  • Funktion und Systematik des Rechnungswesens
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Wichtige betriebswirtschaftliche Kennzahlen
  • Produktions- und Investitionsprogramm
  • Weitere Informationsquellen

Jahresabschlüsse und betriebswirtschaftliche Analyse

  • Aufbau und Struktur der Bilanz
  • Positionen der Aktiv- und der Passivseite
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
  • Bewertungsspielräume und Gestaltungsmöglichkeiten des Jahresabschlusses
  • „Versteckte“ Positionen in der Bilanz
  • Anhang und Lage­bericht
  • Interpretations­möglichkeiten

Hinweis: Der Wirtschaftsausschuss darf seine Mitglieder nicht zu einem Seminar entsenden. Daher muss der Beschluss vom Betriebsrat gefasst werden. Nach geltender Rechtsprechung ist ein Besuch dieses Seminars für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die keine Betriebsratsmitglieder sind, nicht erzwingbar.


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