Seminare für Vorsitzende und Stellvertreter
Rechtliche Grundlagen und Kompetenz
Vorsitzende von Betriebsräten und deren Stellvertreter haben besondere Aufgaben und eine besondere Verantwortung. Daher brauchen sie auch besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, um diese Aufgaben verantwortungsvoll wahrzunehmen.
In unseren Seminaren für Vorsitzende und Stellvertreter vermitteln wir Ihnen fundierte Kenntnisse über die Rechtsvorschriften Ihrer Arbeit. Wir stärken Ihre organisatorischen als auch arbeitstechnischen Fähigkeiten und zeigen Ihnen, mit Konflikten konstruktiv umzugehen. Sie lernen geschicktes und sachgerechtes Verhandeln für Ihre Kompetenz als Vorsitzender. Neben der Vermittlung der Inhalte, legen wir großen Wert auf umfangreiche Übungen und eine Vielzahl praktischer Beispiele. So können Sie Ihre erworbenen Fähigkeiten sofort nutzbringend in Ihre Arbeit im Betriebsrat einbringen.

Seminarauswahl

Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter Teil 1
Individuell und persönlich auf Ihr Gremium zugeschnitten: Jetzt Angebot anfordern

Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter Teil 2
Dieses Thema bieten wir auch als Inhouse-Seminar an (Präsenz und Online).
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Informationen & Schulungsanspruch
Der Betriebsratsvorsitzende und sein Stellvertreter tragen eine besondere Verantwortung: Sie leiten das Gremium, vertreten den Betriebsrat nach außen und sind erste Ansprechpartner für Arbeitgeber und Belegschaft. Diese Schlüsselrolle erfordert weit mehr als solides Grundlagenwissen – sie verlangt Führungskompetenz, rechtliche Sicherheit und ein souveränes Auftreten in jeder Situation. Wer als Vorsitzender oder Stellvertreter gut aufgestellt ist, stärkt nicht nur sich selbst, sondern das gesamte Gremium. Investitionen in gezielte Weiterbildung zahlen sich direkt in der täglichen Betriebsratsarbeit aus.
„Wie führe ich Betriebsratssitzungen rechtssicher und effizient? Was muss bei Beschlussfassung unbedingt beachtet werden?" Solche Fragen sind absolut berechtigt – und genau dafür sind wir da! In unseren Seminaren für Vorsitzende und Stellvertreter beantworten wir diese und viele weitere Fragen praxisnah und verständlich. So gehen Sie gestärkt und rechtssicher in Ihr Amt!
➜ Schulungsanspruch:
Als Betriebsratsvorsitzender oder Stellvertreter ergibt sich Ihr Schulungsanspruch aus § 37 Abs. 6 BetrVG. Danach sind Sie vom Arbeitgeber für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für Ihre Betriebsratsarbeit erforderlich sind.
Durchschnittsnote:
⭐⭐⭐⭐⭐
1,19*
Vorsitz & Stellvertreter-Seminare Teil 1-2
Inhouse-Seminare
Selbstverständlich bieten wir auch Inhouse-Seminare an:
Gezielt für Ihr Gremium und auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst.
Wir schicken Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot!







