Um die unterschiedlichen Aufgaben in der Arbeitnehmervertretung wirkungsvoll erfüllen zu können, sind zu den verschiedensten Themen Spezialkenntnisse erforderlich. Mitglieder des Betriebsrats ebenso wie des Personalrats sind verpflichtet, sich die jeweils erforderlichen Kenntnisse anzueignen.
Nicht alle Mitglieder haben einen Anspruch darauf, an allen hier genannten Seminaren teilzunehmen. Entscheidend ist immer die jeweils individuelle Erforderlichkeit für die Wahrnehmung der Aufgaben im Betrieb. Ggf. steht das Recht auf die Teilnahme an diesen Seminaren den Mitgliedern der mit den jeweiligen Aufgaben befassten Ausschüssen zu.