Die Funktion des Schriftführers bzw. der Schriftführerin ist gesetzlich gar nicht vorgesehen, wird aber in den meisten Betriebsräten und Personalräten bestimmt. Gesetzlich vorgeschrieben ist dagegen, über alle Sitzungen und Verhandlungen des Betriebsrats und des Personalrats ein Protokoll anzufertigen.
Damit das Protokoll den gesetzlichen Anforderungen genügt und Beschlüsse richtig und wirksam gefasst werden, ist es notwendig, bestimmte Regeln zu beachten. In unseren Seminaren für Schriftführerinnen und Schriftführer, aber auch für Vorsitzende und Ihre Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter erfahren Sie, wie Sie das Protokoll korrekt und gesetzeskonform, dabei zügig und lesbar erstellen.
Alles was man wissen muss - unsere Seminare für alle Schriftführerinnen und Schriftführer:
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Protokollführung - Teil I: Die Arbeit des Betriebsrats und Personalrats ordentlich und gesetzeskonform dokumentieren und Formfehler vermeiden
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Protokollführung - Teil II: Die Aufgaben der Dokumentation zügig und korrekt mit dem PC erledigen
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