  Öffentlichkeitsarbeit für den Betriebsrat – Teil I
Die Belegschaft informieren – die Arbeit des Betriebsrats und Personalrats wirkungsvoll darstellen
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Die Erfolge des Betriebsrats richtig darstellen!
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Ein Betriebsrat bzw. Personalrat tut gut daran, die Kolleginnen und Kollegen umfassend zu informieren. Nicht nur, dass es seine gesetzliche Pflicht ist, Tätigkeitsberichte abzugeben, die Arbeitnehmervertretung sollte auch ein eigenes Interesse daran haben, ihre Arbeit und ihre Erfolge, aber auch die Probleme, mit denen sie zu kämpfen hat, deutlich zu machen. Sie sollte dafür sorgen, dass gerade in kritischen Situationen ihre Position wirkungsvoll und richtig dargestellt wird.
Arbeitgeber neigen dazu, der Arbeitnehmervertretung eine Mitschuld zu unterstellen, wenn es Probleme gibt. Das Image von Arbeitnehmervertretungen ist nicht immer positiv. Eine Arbeitnehmervertretung kann mit einer gelungenen Öffentlichkeitsarbeit entschieden dagegenhalten.
Eine gute und umfassende Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb ist eine wichtige Voraussetzung und ein unverzichtbares Instrument, um die Arbeit des Gremiums wirkungsvoll umzusetzen.
Seminarinhalte
Rechtliche Vorschriften für die Öffentlichkeitsarbeit
- Betriebs-, Abteilungs- und Personalversammlungen
- Sprechstunden
- Informationspflichten
- Unzulässige und zulässige Themen für die Öffentlichkeitsarbeit
- Grenzen und Vorschriften, die beachtet werden müssen
- Geheimhaltungspflichten
- Erforderliche Kosten und Mittel
Mittel der Öffentlichkeitsarbeit
- Betriebsversammlung
- Schwarzes Brett, Aushänge und Plakate
- Handzettel und Flugblätter
- Betriebsratszeitung, regelmäßige Infoblätter
- Intranet-Auftritt
Sinnvolle Inhalte der Öffentlichkeitsarbeit
- Regelmäßige Informationen
- Interna des Betriebsrats und Personalrats
- Informationen aus besonderem Anlass
- Beschlüsse oder Erfolge?
Kommunikation
- Wie erreiche ich meine Adressaten?
- Regeln und Tipps zur guten Kommunikation
Gute Texte
- Aufbau und Struktur
- Argumentation und Spannungsbogen
- Formulierungen
- Beispiele, Bilder und Analogien
- Die vier Verständlichmacher
Darstellung
- Aufbau
- Bilder, Grafiken und Diagramme
- Gelungenes Layout
- “Corporate Design” für die Arbeitnehmervertretung
Ihr Nutzen als Betriebsrat
Nach dem Besuch dieses Seminars wissen Sie, welche Möglichkeiten eine Arbeitnehmervertretung hat, um ihre Arbeit und Erfolge in der betrieblichen Öffentlichkeit richtig und wirkungsvoll darzustellen. Sie kennen die Pflichten der Arbeitnehmervertretung im Hinblick auf die Information der Belegschaft, wissen, welche Grenzen Sie beachten müssen und welche Mittel Sie für eine gute Öffentlichkeitsarbeit einsetzen können. Ein besonderer Schwerpunkt wird im Seminar darauf gelegt, gute und informative Informationsmaterialien zu erstellen.
Beachten Sie bitte auch den zweiten Teil der Seminarreihe und das Seminar “Der überzeugende Auftritt”!
Wer sollte dieses Seminar besuchen
Dieses Seminar richtet sich besonders an Betriebsrats- und Personalratsvorsitzende, ihre Stellvertretungen, Mitglieder im Betriebsausschuss und in Ausschüssen für Öffentlichkeitsarbeit.
Die Kommunikation mit der Belegschaft und das Erstellen von Informationsmaterial sind wichtige Aufgaben des Betriebsrats bzw. Personalrats. Daher sind die Kenntnisse, die in diesem Seminar vermittelt werden, für die Arbeit des Betriebsrats gem. § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. des Personalrats gem. § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich.
Termine und Seminarorte
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Nummer:
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Beginn:
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Ende:
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Ort:
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Hotel:
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B26-120328
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Mittwoch, 28.03.
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Freitag, 30.03.2012
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Berlin
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Hotel Mondial
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Platz reservieren
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B26-120509
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Mittwoch, 09.05.
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Freitag, 11.05.2012
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Nürnberg
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Süd-West-Park Hotel
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Platz reservieren
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B26-120625
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Montag, 25.06.
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Mittwoch, 27.06.2012
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Berlin
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Hotel Mondial
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Platz reservieren
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B26-120910
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Montag, 10.09.
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Mittwoch, 12.09.2012
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Karlsruhe
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Schlosshotel
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Platz reservieren
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B26-121024
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Mittwoch, 24.10.
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Freitag, 26.10.2012
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Hamburg
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Hotel Europäischer Hof
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Platz reservieren
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B26-121128
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Mittwoch, 28.11.
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Freitag, 30.11.2012
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Berlin
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Hotel President
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Platz reservieren
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Infos zum Download
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Referenten
Erfahrene Kommunikationstrainer und Experten für Arbeitsrecht
Weitere Infos
Maximale Teilnehmerzahl: 16 Teilnehmer Seminarbeginn: am ersten Seminartag um 13:00 Uhr Seminarende: am letzten Seminartag um 12:00 Uhr Teilnahmegebühr: 630 € zzgl. Umsatzsteuer und Kosten für Reise, Unterbringung und Verpflegung
Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.
Seminarablauf
Erster Seminartag:
Gemeinsames Mittagessen: 12:00 bis 13:00 Uhr 1. Seminarblock: 13:00 bis 14:30 Uhr Kaffeepause: 14:30 bis 14:45 Uhr 2. Seminarblock: 14:45 bis 16:15 Uhr Kaffeepause: 16:15 bis 16:30 Uhr 3. Seminarblock: 16:30 bis 18:00 Uhr
Zweiter Seminartag:
1. Seminarblock: 9:00 bis 10:30 Uhr Kaffeepause: 10:30 bis 10:45 Uhr 2. Seminarblock: 10:45 bis 12:15 Uhr Mittagspause: 12:15 bis 13:15 Uhr 3. Seminarblock: 13:15 Uhr bis 14:45 Uhr Kaffeepause: 14:45 bis 15:00 Uhr 4. Seminarblock: 15:00 bis 16:30 Uhr
Letzter Seminartag:
1. Seminarblock: 9:00 bis 10:30 Uhr Kaffeepause: 10:30 bis 10:45 Uhr 2. Seminarblock: 10:45 bis 12:00 Uhr Seminarende mit einem gemeinsamen Mittagessen
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Sinnvoll zur Ergänzung:
Nachdem Sie das Grundlagenseminar über Öffentlichkeitsarbeit besucht haben, sind möglicherweise zur Umsetzung und Vertiefung die folgenden Seminare für Sie interessant:
Paketpreise
Bei der gemeinsamen Buchung dieses Seminars dem hier genannten Seminar für den gleichen Teilnehmer vermindern sich die Seminargebühren aller gemeinsam gebuchter Seminare um 5%.
 
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