  Leiharbeitnehmer und Outsourcing im Betrieb
Handlungsmöglichkeiten und Aufgaben des Betriebsrats
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Top-aktuelles Thema von immer größerer Wichtigkeit
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Nicht zuletzt die sog. “Harz-Reformen” haben zu Verwerfungen in vielen Betrieben geführt: Arbeitgeber nutzen gern die Möglichkeit, Leiharbeitnehmer einzusetzen, um die Lohnkosten teilweise sehr deutlich zu senken und Beschäftigungsrisiken auf die Arbeitnehmer zu verlagern. Der Grundsatz gleicher Zahlung verliert wegen der für viele Entleihbetriebe geltenden Tarifverträge dabei nicht selten jede Bedeutung.
Betriebsräte stehen dieser Entwicklung nicht vollkommen machtlos gegenüber. Das Betriebsverfassungsgesetz gibt ihnen einige Möglichkeiten, sich gegen die Aushöhlung der Arbeitsbedingungen zu wenden.
Darüber hinaus stellt der Einsatz von Leiharbeitnehmern Betriebsräte vor weitere Herausforderungen: Der Betriebsrat ist auch für Leiharbeitnehmer zuständig, muss die betrieblichen Mitbestimmungsrechte also auch zum Schutz der Kollegen aus den Entleihbetrieben wahrnehmen.
Seminarinhalte
Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG
- Betriebsverfassungsrechtliche Definition des Arbeitnehmerbegriffs
- Wahlrecht der Leiharbeitnehmer bei der Betriebsratswahl
- Größe des Betriebsrats und Berücksichtigung der Leiharbeitnehmer bei anderen betriebsverfassungsrechtlichen Zahlen
- Vertretung der Leiharbeitnehmer durch den Betriebsrat
- Grenzen der Mitwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Leiharbeitnehmern
- Leiharbeitnehmer oder “Outsourcing im Betrieb” (Funktionsnachfolge)? Unterscheidungsmerkmale und unterschiedliche rechtliche Konsequenzen
Leiharbeitnehmer, Einsatz und Status im Betrieb
- Rechtsbeziehungen bei Leiharbeitsverhältnissen
- Schutzvorschriften, die zugunsten der Leiharbeitnehmer gelten
- Rechte des Leiharbeitnehmers im Entleiherbetrieb, Pflichten des Entleihbetriebs
- Gleiche Arbeitsbedingungen (“Equal Pay”) und Einschränkungen dieser Regel
- Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern
- Mitbestimmung bei Auswahlrichtlinien
- Kann der Betriebsrat den Einsatz von Leiharbeitnehmern verhindern?
Handlungsmöglichkeiten und Mitbestimmungsaufgaben des Betriebsrats
- Informationsansprüche des Betriebsrats
- Möglichkeiten des Wirtschaftsausschusses
- Mitbestimmung bei Arbeitszeiten
- Mitbestimmung beim Arbeitsschutz
- Weitere typische Felder der Mitbestimmung bei Leiharbeitnehmern
Ihr Nutzen als Betriebsrat
Nach dem Besuch dieses Seminars kennen Sie die Möglichkeiten, die Sie als Betriebsrat haben, wenn Leiharbeitnehmer im Betrieb beschäftigt werden sollen, insbesondere wissen Sie, welche Möglichkeiten es gibt, den Einsatz von Leiharbeitnehmern zu begrenzen. Sie kennen die rechtliche Stellung der Leiharbeitnehmer im Betrieb und wissen, für welche mitbestimmungspflichtigen Sachverhalte Sie als Betriebsrat auch im Hinblick auf Leiharbeitnehmer zuständig sind
Wer sollte dieses Seminar besuchen
Dieses Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder von Betrieben, in denen Leiharbeitnehmer eingesetzt werden oder eingesetzt werden sollen. Daher ist der Besuch dieses Seminars für alle Mitglieder von Betriebsräten solcher Betriebe erforderlich gem. § 37 Abs. 6 BetrVG
Termine und Seminarorte
Infos zum Download
PDF-Datei dieser Seminarbeschreibung zum Ausdrucken
Referenten
Erfahrene Rechtsanwälte und Experten für Arbeitsrecht
Weitere Infos
Maximale Teilnehmerzahl: 16 Teilnehmer Seminarbeginn: am ersten Seminartag um 13:00 Uhr Seminarende: am letzten Seminartag um 12:00 Uhr Teilnahmegebühr: 630 € zzgl. Umsatzsteuer und Kosten für Reise, Unterbringung und Verpflegung
Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.
Seminarablauf
Erster Seminartag:
Gemeinsames Mittagessen: 12:00 bis 13:00 Uhr 1. Seminarblock: 13:00 bis 14:30 Uhr Kaffeepause: 14:30 bis 14:45 Uhr 2. Seminarblock: 14:45 bis 16:15 Uhr Kaffeepause: 16:15 bis 16:30 Uhr 3. Seminarblock: 16:30 bis 18:00 Uhr
Zweiter Seminartag:
1. Seminarblock: 9:00 bis 10:30 Uhr Kaffeepause: 10:30 bis 10:45 Uhr 2. Seminarblock: 10:45 bis 12:15 Uhr Mittagspause: 12:15 bis 13:15 Uhr 3. Seminarblock: 13:15 Uhr bis 14:45 Uhr Kaffeepause: 14:45 bis 15:00 Uhr 4. Seminarblock: 15:00 bis 16:30 Uhr
Letzter Seminartag:
1. Seminarblock: 9:00 bis 10:30 Uhr Kaffeepause: 10:30 bis 10:45 Uhr 2. Seminarblock: 10:45 bis 12:00 Uhr Seminarende mit einem gemeinsamen Mittagessen
 
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