|
Basis für die erfolgreiche und wirkungsvolle Arbeit eines Betriebsrats und Personalrats ist die fundierte Kenntnis der rechtlichen Grundlagen und der sich daraus ergebenden Handlungsmöglichkeiten.
In diesem Zusammenhang sind natürlich besonders die Grundlagen-Seminare über das Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht von großer Bedeutung. Jedes Mitglied des Betriebsrats braucht laut der geltenden Rechtsprechung die in diesen Seminaren vermittelten Kenntnisse, um sich auf sein Mandat umfassend vorzubereiten.
Für neu gewählte Mitglieder des Betriebsrats sind die Seminare
“Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts - Teil I” (“BR1”), “Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts - Teil II” (“BR2”), “Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts - Teil III” (“BR3”), “Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts - Teil IV” (“BR4”),
“Grundlagen des Arbeitsrechts für Betriebsräte - Teil I” (“AR1”) sowie “Grundlagen des Arbeitsrechts für Betriebsräte - Teil II” (“AR2”)
besonders wichtig und die unverzichtbare Voraussetzung dafür, das Amt sachgerecht und fehlerfrei auszuüben. Alle Mitglieder des Betriebsrats und auch die Ersatzmitglieder, die regelmäßig als Stellvertreter nachrücken, sollten zumindest diese Seminare besuchen!
Hier finden Sie Hinweise, wie Sie einen Beschluss fassen können, mit dem Sie die Mitglieder Ihres Gremiums zum Seminar entsenden können.
|