  Der wirkungsvolle EDV-Ausschuss - Teil IV: Die Einhaltung von Betriebsvereinbarungen überwachen
Kontrollmöglichkeiten des Betriebsrats
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Sichern Sie, dass Regeln auch eingehalten werden!
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Mühevoll und in zähen Verhandlungen wird oft um Betriebsvereinbarungen über IT-Systeme gerungen – der Betriebsrat möchte die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer schützen, der Arbeitgeber möchte die Kontrolle bewahren. Doch wenn die Betriebsvereinbarung dann endlich abgeschlossen ist, wird nicht selten vernachlässigt, zu prüfen, ob sie denn überhaupt eingehalten wird. Viele Betriebsvereinbarungen verstauben ungelesen – und ohne eingehalten zu werden – im Archiv.
Schon beim Entwurf einer Betriebsvereinbarung sollte man die Instrumente berücksichtigen, mit denen später sichergestellt werden kann, dass sie auch eingehalten wird. Oft genug ist das ein wesentlicher Streitpunkt zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Dieses Seminar vermittelt Ihnen die Wege, mit denen man schon beim Entwurf der Betriebsvereinbarung die Einhaltung der Betriebsvereinbarung weitgehend absichern kann und zeigt Ihnen Möglichkeiten, wie man als Betriebsrat in der späteren Anwendung prüft, ob alle Verfahren korrekt umgesetzt werden.
Seminarinhalte
Gesetzliche Regeln
- Informationspflichten des Arbeitgebers und Auskunftsansprüche der Arbeitnehmervertretung
- Auskunftspersonen
- Sachverständige
Regeln in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen
- Regelungen zur Kontrolle
- Verfahren zur systematischen Durchführung von Kontrollen
Durchsetzung von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen
- Eskalation und gerichtliche sowie innerbetriebliche Durchsetzungsmöglichkeiten
- Innerbetriebliche Verfahren
- Konfliktmechanismen in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen
Ihr Nutzen als Betriebsrat und Personalrat
Nach dem Besuch dieses Seminars wissen Sie, welche Möglichkeiten eine Arbeitnehmervertretung hat, Betriebsvereinbarungen über IT- und Kommunikationssysteme so zu gestalten, dass ihre Einhaltung weitgehend gesichert wird. Sie lernen Verfahren kennen, mit deren Hilfe systematisch geprüft werden kann, ob gegen Regeln verstoßen wird und erfahren, wie man die Einhaltung einer Betriebsvereinbarung durchsetzen kann.
Wer sollte dieses Seminar besuchen
Die Teilnahme an diesem Seminar ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG zumindest für Mitglieder im IT- bzw. EDV-Ausschuss eines Betriebsrats oder Personalrats erforderlich. Sie ist insbesondere auch für solche Mitglieder erforderlich, die am Zustandekommen von Betriebsvereinbarung bzw. Dienstvereinbarungen über IT- oder Kommunikationssysteme beteiligt sind.
Termine und Seminarorte
Infos zum Download
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Referenten
Erfahrene EDV-Sachverständige und Rechtsanwälte
Weitere Infos
Maximale Teilnehmerzahl: 16 Teilnehmer Seminarbeginn: am ersten Seminartag um 13:00 Uhr Seminarende: am letzten Seminartag um 12:00 Uhr Teilnahmegebühr: 630 € zzgl. Umsatzsteuer und Kosten für Reise, Unterbringung und Verpflegung
Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.
Seminarablauf
Erster Seminartag:
Gemeinsames Mittagessen: 12:00 bis 13:00 Uhr 1. Seminarblock: 13:00 bis 14:30 Uhr Kaffeepause: 14:30 bis 14:45 Uhr 2. Seminarblock: 14:45 bis 16:15 Uhr Kaffeepause: 16:15 bis 16:30 Uhr 3. Seminarblock: 16:30 bis 18:00 Uhr
Zweiter Seminartag:
1. Seminarblock: 9:00 bis 10:30 Uhr Kaffeepause: 10:30 bis 10:45 Uhr 2. Seminarblock: 10:45 bis 12:15 Uhr Mittagspause: 12:15 bis 13:15 Uhr 3. Seminarblock: 13:15 Uhr bis 14:45 Uhr Kaffeepause: 14:45 bis 15:00 Uhr 4. Seminarblock: 15:00 bis 16:30 Uhr
Letzter Seminartag:
1. Seminarblock: 9:00 bis 10:30 Uhr Kaffeepause: 10:30 bis 10:45 Uhr 2. Seminarblock: 10:45 bis 12:00 Uhr Seminarende mit einem gemeinsamen Mittagessen
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Sinnvoll zur Vorbereitung
Vorkenntnisse zum Besuch dieses Seminars sind nicht erforderlich. Da in diesem Seminar Fragen der Mitbestimmung behandelt werden, kann jedoch die Teilnahme an folgendem Seminar zur Vorbereitung sinnvoll sein, wenn Sie wenig Erfahrung im Abschluss von Betriebsvereinbarungen haben:
Um einen Überblick über die gängigsten Systeme zur Arbeitnehmerüberwachung zu erhalten und mit den Grundlagen der gesetzlichen Regelungen des Datenschutzes sowie der Mitbestimmung vertraut gemacht zu werden, empfiehlt sich zur Vorbereitung auch der Besuch dieser Seminare:
Paketpreise
Bei der gemeinsamen Buchung dieses Seminars mit einem oder mehreren der hier genannten Seminare für den gleichen Teilnehmer vermindern sich die Seminargebühren aller gemeinsam gebuchter Seminare um 5%.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Website Beratung für Betriebsräte
 
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