  Der wirkungsvolle EDV-Ausschuss - Teil III: Mitbestimmung bei Internet- und E-Mail-Nutzung
Überwachungsmöglichkeiten, gesetzliche Regelungen, Privatnutzung
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Wichtige Themen in allen Betrieben: Privatnutzung und Überwachung!
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Nach der ersten Welle der Euphorie über die Möglichkeiten des Internet ist die alltägliche Nutzung dieser Technik inzwischen so selbstverständlich geworden wie das Telefonieren. Jedoch sollten alle Anwender und besonders Sie als Betriebsrat bzw. Personalrat bedenken, dass es umfassende Möglichkeiten gibt, das Verhalten der Benutzer zu überwachen – bis hin zum Mitlesen jeder versandten oder empfangenen E-Mail durch den Arbeitgeber.
Ein Arbeitgeber wird bemüht sein, eine Privatnutzung zu verhindern, wofür er auch durchaus vernünftige Gründe hat, die z. B. mit dem Telekommunikationsgesetz und dem Teledienste-Datenschutzgesetz zusammenhängen. Das rechtfertigt aber noch nicht die vollständige Überwachung des Nutzerverhaltens. Ein Problem ist auch, eine genaue Abgrenzung zwischen dienstlicher und privater Nutzung zu finden. Das gilt in besonderem Maße für den E-Mail-Verkehr, weshalb es unbedingt empfehlenswert ist, hier klare Regeln aufzustellen.
Seminarinhalte
Technische Grundlagen
- Entstehung und Entwicklung des Internet
- Technische Prinzipien im Internet: Adressierung, Paketversand und Codierung
- Die wichtigsten Dienste: http, smtp und ftp
- So funktioniert das World Wide Web (www)
- Geräte und Software für die Verbindung des Firmennetzes mit dem Internet: Gateways, Router und Proxyserver
- Gängige Browser: der Internet Explorer® und Firefox®
- Gängige E-Mail-Server: Microsoft® Exchange® Server und Lotus® Domino® Server
- Gängige E-Mail-Clients: Microsoft® Outlook® und Lotus® Notes®
Arbeitnehmerüberwachung
- Überwachungsmöglichkeiten im Netz und auf den einzelnen PCs
- Gesetzliche Grundlagen: Betriebsverfassungsgesetz, Bundesdatenschutzgesetz, Telekommunikationsgesetz und Telemediengesetz
- Mitbestimmung über Arbeitnehmerüberwachung und Datenschutz
Internet- und E-Mail-Nutzung
- Probleme bei der Privatnutzung durch Arbeitnehmer
- Darf der Arbeitgeber E-Mails mitlesen? E-Mails zwischen Telefongespräch und Brief
- Regelungsbedarf beim Betrieb eines E-Mail-Systems
- Nützliche Adressen und Informationen für Betriebsräte
Umsetzung der Mitbestimmung
- Wichtige Regeln für Betriebsvereinbarungen
- Muster-Betriebsvereinbarungen
Ihr Nutzen als Betriebsrat und Personalrat
In diesem Seminar erfahren Sie, was man über das Internet und seine Funktionen wissen muss, um damit problemlos umzugehen, was wo überwacht werden kann und wie Sie die Rechte der Beschäftigten sicherstellen. Und auch über den Nutzen des Internet – z. B. für Sie als Betriebsrat – werden Sie einiges erfahren.
Sie werden nach dem Besuch des Seminars in der Lage sein, einzuschätzen, ob, wie und in welchem Umfang das Verhalten der Arbeitnehmer überwacht wird und können eine geeignete Betriebsvereinbarung abschließen, um die Arbeitnehmer vor Nachteilen zu schützen.
Wer sollte dieses Seminar besuchen
Da alle Mitglieder des Betriebsrat bzw. Personalrats über eine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema abstimmen müssen, und das Internet überdies als Informations- und Kommunikationsmedium für alle Mitglieder der Arbeitnehmervertretung sinnvoll und nützlich ist, ist auch die Teilnahme aller an der Entscheidung beteiligten Mitglieder gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG sinnvoll.
Termine und Seminarorte
Infos zum Download
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Referenten
Erfahrene EDV-Sachverständige und Rechtsanwälte
Weitere Infos
Maximale Teilnehmerzahl: 16 Teilnehmer Seminarbeginn: am ersten Seminartag um 13:00 Uhr Seminarende: am letzten Seminartag um 12:00 Uhr Teilnahmegebühr: 630 € zzgl. Umsatzsteuer und Kosten für Reise, Unterbringung und Verpflegung
Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.
Seminarablauf
Erster Seminartag:
Gemeinsames Mittagessen: 12:00 bis 13:00 Uhr 1. Seminarblock: 13:00 bis 14:30 Uhr Kaffeepause: 14:30 bis 14:45 Uhr 2. Seminarblock: 14:45 bis 16:15 Uhr Kaffeepause: 16:15 bis 16:30 Uhr 3. Seminarblock: 16:30 bis 18:00 Uhr
Zweiter Seminartag:
1. Seminarblock: 9:00 bis 10:30 Uhr Kaffeepause: 10:30 bis 10:45 Uhr 2. Seminarblock: 10:45 bis 12:15 Uhr Mittagspause: 12:15 bis 13:15 Uhr 3. Seminarblock: 13:15 Uhr bis 14:45 Uhr Kaffeepause: 14:45 bis 15:00 Uhr 4. Seminarblock: 15:00 bis 16:30 Uhr
Letzter Seminartag:
1. Seminarblock: 9:00 bis 10:30 Uhr Kaffeepause: 10:30 bis 10:45 Uhr 2. Seminarblock: 10:45 bis 12:00 Uhr Seminarende mit einem gemeinsamen Mittagessen
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Sinnvoll zur Vorbereitung
Vorkenntnisse zum Besuch dieses Seminars sind nicht erforderlich. Da in diesem Seminar Fragen der Mitbestimmung behandelt werden, kann jedoch die Teilnahme an folgendem Seminar zur Vorbereitung sinnvoll sein, wenn Sie wenig Erfahrung im Abschluss von Betriebsvereinbarungen haben:
Um einen Überblick über die gängigsten Systeme zur Arbeitnehmerüberwachung zu erhalten und mit den Grundlagen der gesetzlichen Regelungen des Datenschutzes sowie der Mitbestimmung vertraut gemacht zu werden, empfiehlt sich zur Vorbereitung auch der Besuch dieser Seminare:
Paketpreise
Bei der gemeinsamen Buchung dieses Seminars mit einem oder mehreren der hier genannten Seminare für den gleichen Teilnehmer vermindern sich die Seminargebühren aller gemeinsam gebuchter Seminare um 5%.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Website Beratung für Betriebsräte
 
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