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Telefondatenerfassung, Zeiterfassung, E-Learning, lokales Netzwerk, Internet und Intranet, E-Mail, Windows® und Office®, SAP® und Peoplesoft® – die Zahl und Art der Systeme und Einrichtungen in der IT (“Informationsverarbeitende Technologien”) und der Kommunikation sind unüberschaubar.
Die technische Überwachung von Arbeitnehmern geht inzwischen weit über das hinaus, was noch vor einigen Jahren üblich und möglich war. Moderne Betriebssysteme, Telefonanlagen, Zugangskontroll- und Zeiterfassungssysteme erfassen ständig und umfassend Daten über das Verhalten der Beschäftigten.
Der Gesetzgeber hat dem Betriebsrat bei der Nutzung von technischen Einrichtungen aller Art, die das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer überwachen, eine Mitbestimmungspflicht auferlegt.
Es geht dabei darum, sicherzustellen, dass die grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer durch eine übertriebene oder unangemessene Überwachung nicht eingeschränkt werden, und zu verhindern, dass die Beschäftigten Nachteile erleiden.
Da der gesamte Betriebsrat und Personalrat über diese Sachverhalte mitbestimmt, sollte jedes Mitglied zumindest die Kenntnisse haben, wie sie im Seminar Gläserne Arbeitnehmer vermittelt werden.
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