  Der neue Datenschutz
Aktuelle Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz
 |
 |
|
Topaktuelles Thema für alle Betriebsräte und Personalräte!
|
|
|
Als Reaktion auf die zahllosen Datenskandale in der jüngeren Zeit hat der Gesetzgeber wesentliche Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz vorgenommen. Insbesondere der Arbeitnehmerdatenschutz soll damit gestärkt werden. Doch wurde mit den Änderungen wirklich eine Verbesserung des Datenschutzes für die Arbeitnehmer erreicht?
Seminarinhalte
Das Bundesdatenschutzgesetz und seine wesentlichen Vorschriften
- Überblick über die wichtigsten Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
- Verhältnismäßigkeit, Datensparsamkeit und Zweckbindung
- Vorschriften zur Transparenz
- Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
- Weitergabe von Daten, Auftragsdatenverarbeitung
- Kontrollaufgaben des Betriebsrats bzw. Personalrats
Änderungen am BDSG
- Welche Änderungen des BDSG sind schon wirksam?
- Welche Änderungen am BDSG treten erst später in Kraft?
- Nur Änderungen oder auch Verbesserungen oder gar Verschlechterungen beim Datenschutz?
- Wie wirken sich die Änderungen des BDSG auf die Rechte der Arbeitnehmer aus?
- Welche neuen Pflichten haben die Arbeitgeber zu erfüllen?
- Welche neuen Aufgaben ergeben sich daraus für den Betriebsrat und Personalrat?
Datenschutz und Arbeitnehmervertretung
- Mitbestimmung beim Datenschutz?
Ihr Nutzen als Betriebsrat und Personalrat
In unserem topaktuellen Seminar erfahren Sie, welche Änderungen des Gesetzes schon wirksam sind und welche Änderungen später in Kraft treten. Sie erfahren, welche neuen Regeln die Arbeitgeber zu beachten haben und welche Kontrollaufgaben und Möglichkeiten sich für den Betriebsrat daraus ergeben. Nach dem Besuch des Seminars wissen Sie, wie Sie den Datenschutz für die Arbeitnehmer in Ihrem Betrieb stärken können.
Wer sollte dieses Seminar besuchen
Dieses Seminar ist für alle Mitglieder in Betriebs- oder Personalräten wichtig, in deren Betrieben bzw. Stellen personenbezogene Daten von Arbeitnehmern erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, und die ihre Aufsichtspflichten korrekt und umfassend ausüben wollen.
Daher ist der Besuch dieses Seminares nach § 37 Abs. 6 BetrVG für alle Mitglieder eines Betriebsrats bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG für alle Mitglieder im Personalrat erforderlich.
Insbesondere ist die Teilnahme erforderlich für Mitglieder im EDV-Ausschuss.
Termine und Seminarorte
Infos zum Download
PDF-Datei dieser Seminarbeschreibung zum Ausdrucken
Referenten
Erfahrene Rechtsanwälte und EDV-Sachverständige
Weitere Infos
Maximale Teilnehmerzahl: 16 Teilnehmer Seminarbeginn: am ersten Seminartag um 13:00 Uhr Seminarende: am letzten Seminartag um 12:00 Uhr Teilnahmegebühr: 680 € zzgl. Umsatzsteuer und Kosten für Reise, Unterbringung und Verpflegung
Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.
Seminarablauf
Erster Seminartag:
Gemeinsames Mittagessen: 12:00 bis 13:00 Uhr 1. Seminarblock: 13:00 bis 14:30 Uhr Kaffeepause: 14:30 bis 14:45 Uhr 2. Seminarblock: 14:45 bis 16:15 Uhr Kaffeepause: 16:15 bis 16:30 Uhr 3. Seminarblock: 16:30 bis 18:00 Uhr
Zweiter Seminartag:
1. Seminarblock: 9:00 bis 10:30 Uhr Kaffeepause: 10:30 bis 10:45 Uhr 2. Seminarblock: 10:45 bis 12:15 Uhr Mittagspause: 12:15 bis 13:15 Uhr 3. Seminarblock: 13:15 Uhr bis 14:45 Uhr Kaffeepause: 14:45 bis 15:00 Uhr 4. Seminarblock: 15:00 bis 16:30 Uhr
Letzter Seminartag:
1. Seminarblock: 9:00 bis 10:30 Uhr Kaffeepause: 10:30 bis 10:45 Uhr 2. Seminarblock: 10:45 bis 12:00 Uhr Seminarende mit einem gemeinsamen Mittagessen
 
|