  Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Echte Chance oder nur ein Feigenblatt?
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Faire Regeln zum Schutz der Arbeitnehmer!
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Das 9. Sozialgesetzbuch sieht in § 84 vor, dass für Arbeitnehmer, die erhebliche krankheitsbedingte Fehlzeiten aufweisen, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchgeführt wird, um zu klären, ob und in welcher Weise die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt wird. Diese an sich gute Einrichtung wird aber nicht immer so umgesetzt, wie dies dem Zweck entspricht. Wenn aber Arbeitnehmer beim BEM unter Druck gesetzt werden, oder wenn das BEM nur als Feigenblatt genutzt wird, um eine krankheitsbedingte Kündigung zu rechtfertigen, ist das das Gegenteil dessen, was mit BEM bezweckt wird.
Seminarinhalte
Rechtliche Grundlage der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung
- Das SGB IX als Basis
- Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat bzw. Personalrat und Schwerbehindertenvertretung
Rechtliche Grundlagen für den Gesundheitsschutz im BetrVG
- Aufsichtspflichten der Arbeitnehmervertretung
- Mitwirkungspflichten der Arbeitnehmervertretung
- Mitbestimmungspflichten bei Regelungen und Maßnahmen
Grundlagen zum betrieblichen Eingliederungs- und Gesundheitsmanagement
- Definition und Ziele des BEM/BGM
- Beteiligte Stellen
- Auswirkungen der Nichteinführung auf den Kündigungsschutz
Wichtige Regelungen zum betrieblichen Eingliederungs- und Gesundheitsmanagement
- Interventionsmöglichkeiten
- Freiwilligkeit
- Verfahren und Verfahrensbeteiligte
- Allgemeine Maßnahmen zum Gesundheitsschutz – betriebliche Prävention
- Gefährdungs- und Arbeitsplatzanalysen
- Behinderten- und krankengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen
- Individuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Situation
- Beteiligung externer Stellen
- Unterstützung durch externe Träger der Rehabilitation
Betriebsvereinbarung über betriebliches Eingliederungs- und Gesundheitsmanagement
- Wichtige Punkte in einer Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung BEM/BGM
- Muster-Betriebsvereinbarung
- Erfolgskontrollen
Ihr Nutzen als Betriebsrat
Nach dem Besuch dieses Seminars wissen Sie, wie Sie als Arbeitnehmervertretung Einfluss auf die Durchführung des BEM nehmen können, sie kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen und Ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten. Sie können dafür sorgen, dass das BEM so stattfinden, dass es den Arbeitnehmern wirklich hilft und sie eine faire Chance erhalten, unter besseren Bedingungen weiter arbeiten zu können.
Wer sollte dieses Seminar besuchen
Dieses Seminar wendet sich an alle Betriebsräte und Personalräte, in deren Betrieben bzw. Dienststellen ein BEM geplant ist oder bereits durchgeführt wird. Daher ist der Besuch dieses Seminars für Mitglieder von Betriebsräten betroffener Betriebe im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG für Mitglieder im Personalrat erforderlich.
Termine und Seminarorte
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Nummer:
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Beginn:
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Ende:
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Ort:
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Hotel:
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B36-120529
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Dienstag, 29.05.
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Freitag, 01.06.2012
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Hamburg
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Hotel Europäischer Hof
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Platz reservieren
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B36-120724
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Dienstag, 24.07.
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Freitag, 27.07.2012
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Berlin
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relexa hotel Stuttgarter Hof
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Platz reservieren
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B36-120924
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Montag, 24.09.
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Donnerstag, 27.09.2012
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Berlin
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Hotel President
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Platz reservieren
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B36-121106
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Dienstag, 06.11.
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Freitag, 09.11.2012
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Karlsruhe
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Schlosshotel
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Platz reservieren
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B36-121217
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Montag, 17.12.
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Donnerstag, 20.12.2012
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Düsseldorf
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relexa hotel Ratingen City
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Platz reservieren
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Infos zum Download
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Referenten
Erfahrene Rechtsanwälte und Sachverständige
Weitere Infos
Maximale Teilnehmerzahl: 16 Teilnehmer Seminarbeginn: am ersten Seminartag um 13:00 Uhr Seminarende: am letzten Seminartag um 12:00 Uhr Teilnahmegebühr: 880 € zzgl. Umsatzsteuer und Kosten für Reise, Unterbringung und Verpflegung
Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.
Seminarablauf
Erster Seminartag:
Gemeinsames Mittagessen: 12:00 bis 13:00 Uhr 1. Seminarblock: 13:00 bis 14:30 Uhr Kaffeepause: 14:30 bis 14:45 Uhr 2. Seminarblock: 14:45 bis 16:15 Uhr Kaffeepause: 16:15 bis 16:30 Uhr 3. Seminarblock: 16:30 bis 18:00 Uhr
Zweiter und dritter Seminartag:
1. Seminarblock: 9:00 bis 10:30 Uhr Kaffeepause: 10:30 bis 10:45 Uhr 2. Seminarblock: 10:45 bis 12:15 Uhr Mittagspause: 12:15 bis 13:15 Uhr 3. Seminarblock: 13:15 Uhr bis 14:45 Uhr Kaffeepause: 14:45 bis 15:00 Uhr 4. Seminarblock: 15:00 bis 16:30 Uhr
Letzter Seminartag:
1. Seminarblock: 9:00 bis 10:30 Uhr Kaffeepause: 10:30 bis 10:45 Uhr 2. Seminarblock: 10:45 bis 12:00 Uhr Seminarende mit einem gemeinsamen Mittagessen
 
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